Handelsgesetzbuch - HGB | § 437 Ausführender Frachtführer

(1) Wird die Beförderung ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Frachtführer), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, so, als wäre er der Frachtführer. Vertragliche Vereinbarungen mit dem Absender oder Empfänger, durch die der Frachtführer seine Haftung erweitert, wirken gegen den ausführenden Frachtführer nur, soweit er ihnen schriftlich zugestimmt hat.

(2) Der ausführende Frachtführer kann alle Einwendungen und Einreden geltend machen, die dem Frachtführer aus dem Frachtvertrag zustehen.

(3) Frachtführer und ausführender Frachtführer haften als Gesamtschuldner.

(4) Werden die Leute des ausführenden Frachtführers in Anspruch genommen, so gilt für diese § 436 entsprechend.

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Transportrecht: Ansprüche aus Sonderziehungsrechten des abhanden gekommenen Transportguts

18.08.2016

Wird Transportgut ohne die erforderliche Markierung versendet, so liegen Anhaltspunkte für ein Verschulden vor, wenn es infolge dessen zu einer Sendungsverwechslung und einem Verlust des Transportguts kommt.

Transportrecht: Zur Haftung des Unterfrachtführers gegenüber dem Empfänger

11.10.2012

vertraglichem Anspruch des Empfängers gegen den Unterfrachtführer steht nicht entgegen, dass keine Haftung des Unterfrachtführers vorliegt-BGH, I ZR 161/10

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 444 Wirkung des Ladescheins. Legitimation


(1) Der Ladeschein begründet die Vermutung, dass der Frachtführer das Gut so übernommen hat, wie es im Ladeschein beschrieben ist; § 409 Absatz 2 und 3 Satz 1 gilt entsprechend. (2) Gegenüber einem im Ladeschein benannten Empfänger, an den der La
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 436 Haftung der Leute


Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frach

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2011 - I ZR 144/09

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 144/09 vom 21. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. Dezember 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Bornkamm und die Richter Pokrant, Dr. Schaffert, Dr. Kirchho

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2008 - I ZR 13/05

bei uns veröffentlicht am 10.01.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 13/05 Verkündet am: 10. Januar 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2009 - I ZR 29/07

bei uns veröffentlicht am 28.05.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 29/07 Verkündet am: 28. Mai 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat a

Bundesgerichtshof Urteil, 29. März 2001 - I ZR 312/98

bei uns veröffentlicht am 29.03.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 312/98 Verkündet am: 29. März 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2010 - I ZR 181/08

bei uns veröffentlicht am 18.03.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 181/08 Verkündet am: 18. März 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Okt. 2008 - I ZR 12/06

bei uns veröffentlicht am 30.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 12/06 Verkündet am: 30. Oktober 2008 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Juni 2012 - I ZR 161/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 161/10 Verkündet am: 13. Juni 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Sept. 2017 - 7 U 4585/16

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.10.2016, Az. 15 HK O 4347/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kost

Landgericht Landshut Teilversäumnis- und Teilendurteil, 07. Aug. 2015 - 54 O 927/15

bei uns veröffentlicht am 07.08.2015

Tenor 1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 30.755,42 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 11.05.2015 zu bezahlen. 2. Es wird festges

Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil, 25. Okt. 2018 - 6 U 243/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2018

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.11.2016, Az. 409 HKO 40/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreck

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juli 2018 - 23 U 1884/17

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Landshut, 1 HK O 242/15, vom 13.01.2017 in der mit Beschluss vom 11.08.2017 berichtigten Fassung, wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Feb. 2016 - L 11 R 2091/13

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

Tenor Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 16.04.2013 sowie der Bescheid vom 05.08.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04.08.2010 und des Bescheides vom 06.03.2013 werden aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Kläg

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Feb. 2016 - I ZR 216/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 216/14 Verkündet am: 4. Februar 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 27. Nov. 2013 - I-18 U 83/13

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Krefeld vom 19.02.2013 (12 O 39/12) wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das angefochtene Urteil und da

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 20. Aug. 2010 - 3 U 60/10

bei uns veröffentlicht am 20.08.2010

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Vorsitzenden der 40. Kammer für Handelssachen des LG Stuttgart vom 24.02.2010 - 40 O 48/09 KfH - wird, soweit sich diese gegen die Beklagte Ziff. 1 richtet, mit der Maßgabe zu

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 09. Sept. 1999 - 4 Sa 714/99

bei uns veröffentlicht am 09.09.1999

Tenor 1 2T a t b e s t a n d 3Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat und ob die Beklagte zur Erteilung von Abrechnungen und zur Ausstellung eines Zeugnisses für den Kläger verpflichtet ist.

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Werden Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Frachtführers erhoben, so kann sich auch jener auf die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag...