Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 95 Ausschließliche Zuständigkeit

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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Inhaltsverzeichnis

Die Zuständigkeit der nach diesem Gesetz zur Entscheidung berufenen Gerichte ist ausschließlich.

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published on 16/04/2015 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand: 2Die Klägerin verlangt vo
published on 24/10/2013 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.09.2012 wird zurückgewiesen,Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zw
published on 16/02/2011 00:00

Tenor Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz erklärt sich für unzuständig und gibt den Rechtsstreit an den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ab. Gründe 1 Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz ist als a
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