(1) Innerhalb des mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers werden die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter auf die Mitglieder verteilt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Präsidium.

(2) Der Beschluss bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer, nach welchen Grundsätzen die Mitglieder an den Verfahren mitwirken; er kann nur geändert werden, wenn es wegen Überlastung, ungenügender Auslastung, Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder des Spruchkörpers nötig wird.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend, soweit nach den Vorschriften der Prozessordnungen die Verfahren durch den Spruchkörper einem seiner Mitglieder zur Entscheidung als Einzelrichter übertragen werden können.

(4) Ist ein Berufsrichter an der Beschlussfassung verhindert, tritt der durch den Geschäftsverteilungsplan bestimmte Vertreter an seine Stelle.

(5) § 21i Abs. 2 findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die Bestimmung durch den Vorsitzenden getroffen wird.

(6) Vor der Beschlussfassung ist den Berufsrichtern, die von dem Beschluss betroffen werden, Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(7) § 21e Abs. 9 findet entsprechend Anwendung.

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Bankrecht: Zur Einwendung gegen Rechnungsabschlüsse

24.04.2014

Nr. 7 III 1 AGB-Sparkassen 2002, wonach Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse der Sparkasse schriftlich zugehen müssen, benachteiligt den Vertragspartner nicht unangemessen.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 82


(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Wid

Finanzgerichtsordnung - FGO | § 65


(1) Die Klage muss den Kläger, den Beklagten, den Gegenstand des Klagebegehrens, bei Anfechtungsklagen auch den Verwaltungsakt und die Entscheidung über den außergerichtlichen Rechtsbehelf bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die z

Gebrauchsmustergesetz - GebrMG | § 18


(1) Gegen die Beschlüsse der Gebrauchsmusterstelle und der Gebrauchsmusterabteilungen findet die Beschwerde an das Patentgericht statt. (2) Im übrigen sind die Vorschriften des Patentgesetzes über das Beschwerdeverfahren entsprechend anzuwenden. Bet
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21e


(1) Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, bestellt die Ermittlungsrichter, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Es trifft diese Anordnungen vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer. Der Präsident bestimmt, wel

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 21i


(1) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. (2) Sofern eine Entscheidung des Präsidiums nicht rechtzeitig ergehen kann, werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen von dem Präsidenten od

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Okt. 2016 - XI ZR 584/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Juli 2013 - IX ZR 226/12

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2005 - III ZR 443/04

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2019 - I ZB 37/19

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Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2006 - V ZB 194/05

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Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2018 - IX ZB 10/18

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Feb. 2011 - II ZB 2/10

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2019 - 11 ZB 19.30219

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Bayerisches Oberstes Landesgericht Beschluss, 18. Juli 2019 - 1 VA 40/19

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Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 06. Dez. 2017 - W 8 M 17.1071

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Bundesfinanzhof Beschluss, 25. Apr. 2017 - X B 109/16

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 493/16 vom 8. Februar 2017 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u.a. ECLI:DE:BGH:2017:080217B1STR493.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und d

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Jan. 2017 - III B 20/16

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Finanzgericht Köln Urteil, 27. Okt. 2016 - 15 K 748/16

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Bundesfinanzhof Beschluss, 29. Jan. 2016 - X B 93/15

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2016 - 2 B 34/14, 2 B 34/14, 2 PKH 1/14

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Verwaltungsgericht Münster Urteil, 14. Okt. 2015 - 9 K 399/15

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Bundesfinanzhof Beschluss, 24. März 2015 - I B 103/13

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Bundesfinanzhof Urteil, 29. Jan. 2015 - I K 1/14

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2014 - I ZB 34/12

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Bundesfinanzhof Beschluss, 12. März 2014 - X B 126/13

bei uns veröffentlicht am 12.03.2014

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Jan. 2014 - 7 C 13/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

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Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Sept. 2013 - X S 30, 31/13, X S 30/13, X S 31/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

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Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Nov. 2011 - IV B 7/10

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Tatbestand 1 I.Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wandte sich mit seiner im … 2007 beim Finanzgericht (FG) eingegangenen Klage gegen einen Feststellungsbescheid fü

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 25. Jan. 2011 - A 9 S 2774/10

bei uns veröffentlicht am 25.01.2011

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 9. September 2010 - A 8 K 3233/08 - wird abgelehnt.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. Gründe

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. März 2010 - X S 25/09

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Gründe 1 Das Ablehnungsgesuch, die Anhörungsrüge und der Antrag auf Tatbestandsberichtigung des Klägers, Beschwerdeführers, Rügeführers und Antragstellers (Kläger) haben

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 02. Juni 2006 - 9 S 1148/06

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(1) Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner gewählten Mitglieder anwesend ist. (2) Sofern eine Entscheidung des Präsidiums nicht rechtzeitig ergehen kann, werden die in § 21e bezeichneten Anordnungen von dem Präsidenten oder...
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