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Amtlich · § 5 UrhG

§ 2 GüKG§6aV

Zeitreise: 07.08.1962

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraftverkehrsgesetzes auch im Land Berlin.

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