Grundsteuergesetz - GrStG 1973 | § 33 Erlass wegen wesentlicher Reinertragsminderung bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft

(1) Die Grundsteuer wird in Höhe von 25 Prozent erlassen, wenn bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft der tatsächliche Reinertrag des Steuergegenstandes um mehr als 50 Prozent gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des tatsächlichen Reinertrags nicht zu vertreten hat. Beträgt die vom Steuerschuldner nicht zu vertretende Minderung des tatsächlichen Reinertrags 100 Prozent, ist die Grundsteuer abweichend von Satz 1 in Höhe von 50 Prozent zu erlassen. Der tatsächliche Reinertrag eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ermittelt sich nach den Grundsätzen des § 236 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Bewertungsgesetzes für ein Wirtschaftsjahr. Er gilt als in dem Erlasszeitraum bezogen, in dem das für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft maßgebliche Wirtschaftsjahr endet.

(2) Der Erlass nach Absatz 1 wird nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre. Ein Erlass nach Absatz 1 ist insbesondere ausgeschlossen, wenn für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach § 4 Absatz 1, § 4 Absatz 3 oder § 13a des Einkommensteuergesetzes für dasjenige Wirtschaftsjahr ein Gewinn ermittelt wurde, das im Erlasszeitraum bei der Ermittlung des tatsächlichen Reinertrags nach Absatz 1 zugrunde zu legen ist.

(3) Eine Ertragsminderung ist kein Erlassgrund, wenn sie für den Erlasszeitraum durch Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann oder bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Fortschreibung hätte berücksichtigt werden können.

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Grundsteuer: Neuregelung zum Anspruch auf Teilerlass verfassungsgemäß

21.06.2012

dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
Steuerrecht

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Einkommensteuergesetz - EStG | § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen


(1)1Gewinn ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen

Einkommensteuergesetz - EStG | § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen


(1) 1Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist nach den Absätzen 3 bis 7 zu ermitteln, wenn 1. der Steuerpflichtige nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, für den Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüs

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Apr. 2019 - 4 B 18.2511

bei uns veröffentlicht am 04.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Januar 2018 wird aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheids vom 9. März 2015 und des Widerspruchsbescheids der Regierung der Oberpfalz vom 8. Mai 2017 v

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 10. Sept. 2014 - 4 K 13.5

bei uns veröffentlicht am 10.09.2014

Tenor 1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. 2. Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Die Kostentscheidung ist vorläufig volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 4 ZB 16.1583

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 2.849,37 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Mai 2019 - W 8 K 18.1353

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juli 2014 - 4 ZB 13.1567

bei uns veröffentlicht am 07.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 5.510,28 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Dez. 2014 - Au 6 K 14.1208

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Dez. 2015 - B 4 K 14.249

bei uns veröffentlicht am 02.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 4 K 14.249 Im Namen des Volkes Urteil 02.12.2015 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiets - Nr. 1111 99 Hau

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Apr. 2018 - Au 6 K 17.292

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sich

Verwaltungsgericht Ansbach Gerichtsbescheid, 07. Apr. 2014 - 11 K 13.01106

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 13. März 2012 in der Fassung des Widerspruchsbescheids der Regierung von Mittelfranken vom 6. Juni 2013 wird insoweit aufgehoben, als mit ihm die Grundsteuer für die Jahre 2009, 2010 und 2011 neu fest

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Feb. 2014 - 10 K 13.1298

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Aug. 2016 - B 4 K 15.539

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen teilweisen Grun

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Juni 2016 - B 4 K 15.845

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um Grundsteuererlass für das A

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2018 - B 4 K 17.173

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um Grundsteuerlass für d

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Okt. 2017 - M 10 K 17.2

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor I. Der Widerspruchsbescheid vom 1. Dezember 2016 der Regierung ... wird aufgehoben. II. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten je zur Hälfte. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jew

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Nov. 2018 - M 10 K 17.5153

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerinnen haben die Kosten ihres jeweiligen Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch

Finanzgericht Hamburg Urteil, 03. Juli 2018 - 3 K 270/17

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den teilweisen Erlass der Grundsteuer für 2016 wegen wesentlicher Ertragsminderung. 2 Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom ... 2015 das Grundstück XX in Hamburg-1. In dem notariellen Kaufvertrag war festge

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. März 2017 - II B 33/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2017

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. März 2016  3 K 3271/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Feb. 2017 - 9 B 37/16

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), auf den sie allein gestüt

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. Mai 2016 - 6 A 10971/15

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 19. Juni 2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 05. Nov. 2015 - 5 K 1976/14

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urtei

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 02. Jan. 2015 - 5 K 906/14

bei uns veröffentlicht am 02.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Dez. 2014 - 9 B 73/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. Dez. 2014 - 9 B 74/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 14. Okt. 2014 - 9 K 388/12

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren B

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 05. Juni 2014 - 5 K 2381/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreiben

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 05. Juni 2014 - 5 K 1825/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibende

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 05. Juni 2014 - 5 K 1850/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibende

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 2/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 3/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Mai 2014 - 9 C 1/13

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den Erlass von Grundsteuern für das Kalenderjahr 2005. 2

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 14 A 2113/11

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollst

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 14 A 1648/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollst

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 14 A 1513/12

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durc

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 20. März 2014 - 14 A 2140/10

bei uns veröffentlicht am 20.03.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollst

Finanzgericht Hamburg Urteil, 18. Feb. 2014 - 3 K 257/13

bei uns veröffentlicht am 18.02.2014

Tatbestand 1 A. Der Kläger begehrt erneut den Billigkeitserlass der Grundsteuer (GrSt) auf sein selbstgenutztes Hausgrundstück aus persönlichen bzw. wirtschaftlichen Billigkeitsgründen, nachdem ein vorheriger Antrag bereits bestandskräftig abgelehn

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Jan. 2014 - 9 B 56/13

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Gründe 1 Die allein auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Okt. 2012 - 4 L 193/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, Eigentümerin eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks im Gemeindegebiet der Beklagten, begehrt den Erlass der Grundsteuer für das Steuerjahr 2008 in Höhe von weiteren 285,04 €. 2 Mit Bescheid vom 2. Juli 2

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2012 - II R 8/12

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Tatbestand 1 I. Die Sache befindet sich im II. Rechtszug. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 04. Sept. 2012 - 4 L 53/12

bei uns veröffentlicht am 04.09.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten den teilweisen Erlass der für das Jahr 2007 festgesetzten Grundsteuer. 2 Mit Bescheid vom 3. September 2007 setzte die Beklagte für die Wohnung „D-Straße 006 - 011, WG 01“ eine Grundste

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2012 - II R 36/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines mit einem Büro- und Lagergebäude bebauten Grundstücks. Da das Gebäude im Jahr 2008 nur teilw

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Aug. 2011 - 9 B 17/11, 9 B 17/11, 9 PKH 1/11

bei uns veröffentlicht am 26.08.2011

Tenor Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und auf Beiordnung von Rechtsanwalt R wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. März 2011 - 1 K 735/10.NW

bei uns veröffentlicht am 16.03.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt den teilweisen Erlass der Grundsteuer B für die Jahre 20

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Dez. 2010 - 2 S 1729/10

bei uns veröffentlicht am 02.12.2010

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2010 - 1 K 3888/09 - wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihrer Bescheide vom 25. März und 14. September 2009 verpflichtet, den Klägern die Grundsteuer für das Grundstück ..

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Juni 2010 - 6 A 10376/10

bei uns veröffentlicht am 28.06.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger begeh

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 16. Sept. 2009 - 1 M 65/09

bei uns veröffentlicht am 16.09.2009

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26. März 2009 - 3 B 205/09 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin zu 1. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu zwei Dritteln, die..

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2006 - 2 S 1002/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Januar 2005 - 5 K 1407/03 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig volls

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Nov. 2005 - 2 S 1884/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2002 - 10 K 81/00 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vo

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. März 2004 - 2 S 2568/03

bei uns veröffentlicht am 02.03.2004

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Mai 2003 - 19 K 714/02 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das vom Kläger durchgeführte Vorverfahren für not

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. März 2004 - 2 S 2658/03

bei uns veröffentlicht am 02.03.2004

Tatbestand   1  Der Kläger erstrebt die Verpflichtung der Beklagten, die Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren für notwendig zu erklären. 2  Der Kläger ist Eigentümer eines größeren gewerblich genutzten

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(1) 1Der Gewinn eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ist nach den Absätzen 3 bis 7 zu ermitteln, wenn 1. der Steuerpflichtige nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, für den Betrieb Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen...