Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 9 Gegenleistung
(1) Als Gegenleistung gelten
- 1.
bei einem Kauf: der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen; - 2.
bei einem Tausch: die Tauschleistung des anderen Vertragsteils einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung; - 3.
bei einer Leistung an Erfüllungs Statt: der Wert, zu dem die Leistung an Erfüllungs Statt angenommen wird; - 4.
beim Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren: das Meistgebot einschließlich der Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben; - 5.
bei der Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot: die Übernahme der Verpflichtung aus dem Meistgebot. Zusätzliche Leistungen, zu denen sich der Erwerber gegenüber dem Meistbietenden verpflichtet, sind dem Meistgebot hinzuzurechnen. Leistungen, die der Meistbietende dem Erwerber gegenüber übernimmt, sind abzusetzen; - 6.
bei der Abtretung des Übereignungsanspruchs: die Übernahme der Verpflichtung aus dem Rechtsgeschäft, das den Übereignungsanspruch begründet hat, einschließlich der besonderen Leistungen, zu denen sich der Übernehmer dem Abtretenden gegenüber verpflichtet. Leistungen, die der Abtretende dem Übernehmer gegenüber übernimmt, sind abzusetzen; - 7.
bei der Enteignung: die Entschädigung. Wird ein Grundstück enteignet, das zusammen mit anderen Grundstücken eine wirtschaftliche Einheit bildet, so gehört die besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke nicht zur Gegenleistung; dies gilt auch dann, wenn ein Grundstück zur Vermeidung der Enteignung freiwillig veräußert wird. - 8.
(weggefallen)
(2) Zur Gegenleistung gehören auch
- 1.
Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt; - 2.
die Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen. Zur Gegenleistung gehören jedoch nicht die auf dem Grundstück ruhenden dauernden Lasten. Der Erbbauzins gilt nicht als dauernde Last; - 3.
Leistungen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, daß sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten; - 4.
Leistungen, die ein anderer als der Erwerber des Grundstücks dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, daß der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überläßt.
(3) Die Grunderwerbsteuer, die für den zu besteuernden Erwerbsvorgang zu entrichten ist, wird der Gegenleistung weder hinzugerechnet noch von ihr abgezogen.
Anwälte | § 9 GrEStG 1983
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Steuerrecht: Rückwirkende Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei späterer Grundstücksbebauung
31.05.2017
Grunderwerbsteuer auf den Grund und Boden, wie auf das zu errichtende Gebäude wird fällig, wenn zwischen dem Kauf des Grundstücks und der Errichtung der Immobilie ein objektiv sachlicher Zusammenhang hergestellt werden kann.
Steuerrecht: Zum Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins
30.10.2013
Ein Vorsteuerabzug aus von Spielervermittlern erteilten Rechnungen setzt voraus, dass der Verein Empfänger der in Rechnung gestellten Leistungen ist.
Grunderwerbssteuer: Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR
13.01.2012
Keine Grunderwerbssteuerpflicht - Übertragung eines Anteils an Grundstücks-GbR - BFH vom 23.11.11-Az:II R 64/09
Steuerrecht: Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und Naturschutz-Ausgleichsmaßnahmen als Teil der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung
10.02.2010
Anwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Referenzen - Gesetze | § 9 GrEStG 1983
§ 9 GrEStG 1983 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
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Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 20 Inhalt der Anzeigen
(1) Die Anzeigen müssen enthalten: 1. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Identifikationsnummer gemäß § 139b der Abgabenordnung oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c der Abgabenordnung des Veräußerers und des Erwerbers,
Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG 1983 | § 23 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1982 verwirklicht werden. Es ist auf Antrag auch auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die vor dem 1. Januar 1983, jedoch nach dem Tag der Verkündung des Gesetzes, 22. Dezember
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Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Dez. 2010 - V ZB 52/10
bei uns veröffentlicht am 02.12.2010
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 52/10 vom 2. Dezember 2010 in der Notarkostensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja KostO § 20 Abs. 1 Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer ist seit der Änderung des Umsatzst
Finanzgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - 4 K 644/14
bei uns veröffentlicht am 17.02.2016
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 4 K 644/14
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
17. 2. 2016
Stichwort: Erhöhung des Miteigentumsanteils eines Wohnungseigentümers am Gemeinschaftseigentum als Grund
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Gründe
Finanzgericht Nürnberg
4 K 410/13
Im Namen des Volkes
Urteil
II B 38/15 BFH
In dem Rechtsstreit
...
- Kläger -
gegen
...
- Beklagter -
wegen Grunderwerbsteuer
hat der 4. Sen
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 08. Juni 2018 - 4 K 26/16
bei uns veröffentlicht am 08.06.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Tatbestand
Streitig ist, ob die Aufwendungen der Kläger für die Modernisierung des Mehrfamilienhauses in der Str
Finanzgericht Nürnberg Urteil, 05. März 2015 - 4 K 410/13
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Tenor
1. Unter Abänderung der drei Grunderwerbsteuerbescheide vom 22.03.2001 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 11.03.2013 wird die Grunderwerbsteuer auf jeweils 3.098 € herabgesetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiese
Finanzgericht München Urteil, 23. Juli 2014 - 4 K 1039/12
bei uns veröffentlicht am 23.07.2014
Tenor
1. Der Grunderwerbsteuerbescheid des Klägers zu 1. vom 07. Juli 2011 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 09. September 2011 sowie in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2012 wird dahingehend geändert, dass die Grunder
Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Nov. 2018 - 3 K 282/17
bei uns veröffentlicht am 22.11.2018
Tatbestand
1
Streitig ist, ob die Kosten für die Bebauung eines vom Kläger und seiner Ehefrau erworbenen Grundstücks in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind.
2
Die A (im Folgenden: A) beauftrage die B GmbH (im
Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 04. Juli 2018 - 3 K 206/16
bei uns veröffentlicht am 04.07.2018
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 10. Dezember 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19. April 2016 verpflichtet, in Abänderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 13. Februar 2009 die Grunderwerbsteuer
Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - II R 50/15
bei uns veröffentlicht am 25.04.2018
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. April 2015 8 K 2116/12 GrE aufgehoben.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Apr. 2018 - 4 K 2096/16
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
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Tenor
I. Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 22. Juli 2009 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2012 werden dahingehend geänd
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Apr. 2018 - 4 K 2095/16
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
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Tenor
I. Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 22. Juli 2009 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2012 werden dahingehend geänd
Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2017 - II R 55/15
bei uns veröffentlicht am 06.12.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 14. Oktober 2015 2 K 1271/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 30. Aug. 2017 - II R 48/15
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. August 2014 11 K 4018/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Juni 2017 - 2 K 963/13
bei uns veröffentlicht am 08.06.2017
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Tatbestand
1
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob ein Kaufpreisanteil für den (noch vorhandenen Rest) einer Bergehalde eines ehemaligen Kupferber
Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2017 - II R 8/15
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juni 2014 3 K 468/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 17. Mai 2017 - II R 7/15
bei uns veröffentlicht am 17.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 5. Juni 2014 3 K 413/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 10. Mai 2017 - II R 16/14
bei uns veröffentlicht am 10.05.2017
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Januar 2014 3 K 528/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2017 - 11 K 1073/15
bei uns veröffentlicht am 16.03.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1 Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) verpflichtet ist, die Einkommensteuerbescheide 2009 bis 2011 zugunsten der Kl
Bundesfinanzhof Urteil, 08. März 2017 - II R 38/14
bei uns veröffentlicht am 08.03.2017
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Oktober 2013 5 K 1985/09 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Beschluss, 09. Feb. 2017 - II B 38/15
bei uns veröffentlicht am 09.02.2017
Tenor
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 5. März 2015 4 K 410/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - II R 19/15
bei uns veröffentlicht am 25.01.2017
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 13. Oktober 2014 7 K 158/14 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2016 - II R 12/15
bei uns veröffentlicht am 09.11.2016
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. Januar 2015 5 K 908/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzgericht Köln Urteil, 05. Okt. 2016 - 5 K 3654/14
bei uns veröffentlicht am 05.10.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
1Tatbestand:
2Streitig ist die Bemessungsgrundlage für die dem Grunde nach unstreitig entstandene Grunderwerbsteuer aufgrund des notariell beurkundeten Kaufve
Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2016 - II R 4/15
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2014 4 K 1324/12 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 06. Juli 2016 - II R 5/15
bei uns veröffentlicht am 06.07.2016
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2014 4 K 1323/12 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 12. Mai 2016 - II R 39/14
bei uns veröffentlicht am 12.05.2016
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014 5 K 1515/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2016 - II R 27/14
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2. April 2014 2 K 1663/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2016 - II R 29/15
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2015 15 K 4320/10 aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2016 - II R 6/15
bei uns veröffentlicht am 02.03.2016
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25. Juni 2014 6 K 193/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2015 - II R 11/14
bei uns veröffentlicht am 15.07.2015
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 8. Mai 2013 5 K 3384/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11
bei uns veröffentlicht am 23.06.2015
Tenor
1. § 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 2049) sowie in allen seitherigen Fassungen ist mit
Bundesfinanzhof Urteil, 06. Mai 2015 - II R 8/14
bei uns veröffentlicht am 06.05.2015
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2013 15 K 4236/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2015 - II R 22/14
bei uns veröffentlicht am 03.03.2015
Tenor
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 2013 7 K 3467/12 GE aufgehoben.
Bundesfinanzhof Urteil, 03. März 2015 - II R 9/14
bei uns veröffentlicht am 03.03.2015
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. April 2013 7 K 3536/12 GE aufgehoben.
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 11. Feb. 2015 - 7 K 3097/14 GE
bei uns veröffentlicht am 11.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
1T a t b e s t a n d:
2Die Klägerin hatte im Jahr 2008 das unbebaute Grundstück …, 1612 qm, durch notarielle Urkunde … des Notar
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Dez. 2014 - 4 K 1323/12
bei uns veröffentlicht am 09.12.2014
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
1
Streitig ist, ob der Grundstückskaufvertrag vom 20. Mai 2009
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 09. Dez. 2014 - 4 K 1324/12
bei uns veröffentlicht am 09.12.2014
weitere Fundstellen ...
Diese Entscheidung wird zitiert
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Bundesfinanzhof Urteil, 04. Dez. 2014 - II R 22/13
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tenor
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. März 2013 7 K 223/10, 7 K 224/10 aufgehoben.
Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 22. Okt. 2014 - 7 K 2083/14 GE
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
Der Grunderwerbsteuerbescheid vom 15.11.2012 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 04.06.2014 wird dahingehend geändert, dass die Steuer auf 4.119,43 Euro herabgesetzt wird.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
1Tatbesta
Bundesfinanzhof Urteil, 01. Okt. 2014 - II R 20/13
bei uns veröffentlicht am 01.10.2014
Tatbestand
1
I. Die A-GmbH unterbreitete der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) am 30. Mai 2006 ein Angebot zur Errichtung eines näher bestimmten Haustyps zu ein
Bundesfinanzhof Urteil, 01. Okt. 2014 - II R 32/13
bei uns veröffentlicht am 01.10.2014
Tatbestand
1
I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wandten sich an den ihnen persönlich bekannten S, der ein ihm gehörendes unbebautes Grundstück zum Verkauf anb
Bundesfinanzhof Urteil, 18. Juni 2014 - II R 12/13
bei uns veröffentlicht am 18.06.2014
Tatbestand
1
I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 31. März 2008 erwarb die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) von T in der Stadt A im Bereich eines Bebauungs
Bundesfinanzhof Urteil, 26. Feb. 2014 - II R 54/12
bei uns veröffentlicht am 26.02.2014
Tatbestand
1
I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erwarben mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. September 2011 von V ein unbebautes Grundstück zu einem Ka
Finanzgericht Münster Urteil, 20. Feb. 2014 - 8 K 1727/11 GrE
bei uns veröffentlicht am 20.02.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
1T a t b e s t a n d:
2Streitig ist, ob der Erwerb eines Grundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit ist.
3Mit notariell beurkundetem Ver
Bundesfinanzhof Urteil, 27. Nov. 2013 - II R 56/12
bei uns veröffentlicht am 27.11.2013
Tatbestand
1
I. Mit notariell beurkundetem Kaufangebot vom 12. März 2004 bot eine aus zwei Personen bestehende Erbengemeinschaft B an, ein Grundstück in Berlin zu einem
Finanzgericht Köln Urteil, 16. Okt. 2013 - 5 K 1985/09
bei uns veröffentlicht am 16.10.2013
Tenor
Unter Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 28.12.2007 und Aufhebung der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung wird die Grunderwerbsteuer auf 11.067.196 € herabgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens
Bundesfinanzhof Urteil, 28. Aug. 2013 - XI R 4/11
bei uns veröffentlicht am 28.08.2013
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein im Vereinsregister eingetragener Sportverein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Zu seiner Fußballab
Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juni 2013 - II R 3/12
bei uns veröffentlicht am 19.06.2013
Tatbestand
1
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erwarb mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 21. März 2005 von der B-Bank ein näher bezeichnetes unbebaute
Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juni 2013 - II R 6/11
bei uns veröffentlicht am 19.06.2013
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) blieb am 24. September 2007 im Versteigerungstermin über ein inländisches Grundstück mit einem Gebot von 15
Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juni 2013 - II R 5/11
bei uns veröffentlicht am 19.06.2013
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) blieb am 14. Juli 2007 im Versteigerungstermin über inländische Grundstücke mit einem Gebot von 200.000 € M