Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 70 Aufgaben der Liquidatoren

Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft zu erfüllen, die Forderungen derselben einzuziehen und das Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen; sie haben die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Zur Beendigung schwebender Geschäfte können die Liquidatoren auch neue Geschäfte eingehen.

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Gesellschaftsrecht: Zur wirtschaftlichen Neugründung während Liquidation

14.03.2014

Die Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung finden auch in der Liquidation der Gesellschaft Anwendung.

Insolvenzrecht: Zur Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen

28.11.2013

Eine Beschränkung des Amts des Insolvenzverwalters auf natürliche Personen verletzt eine juristische Person nicht in ihren Grundrechten.
Insolvenzrecht

GmbH - Insolvenz: Existenzvernichtender Eingriff durch Veräußerung des Gesellschaftsvermögens

06.06.2012

liegt nur vor, wenn die Vermögensgegenstände unter Wert übertragen werden-BGH vom 23.04.12-Az:II ZR 252/10

6. GmbH - Liquidation

03.04.2012

Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht - BSP Rechtsanwälte Berlin Mitte

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Bundesgerichtshof Urteil, 08. Jan. 2019 - II ZR 364/18

bei uns veröffentlicht am 08.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 364/18 Verkündet am: 8. Januar 2019 Stoll Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja AktG § 179a; GmbHG § 37

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Mai 2013 - II ZR 176/10

bei uns veröffentlicht am 14.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 176/10 Verkündet am: 14. Mai 2013 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG §

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2013 - II ZR 53/12

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL II ZR 53/12 Verkündet am: 10. Dezember 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2005 - II ZR 199/03

bei uns veröffentlicht am 25.07.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 199/03 Verkündet am: 25. Juli 2005 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Nov. 2004 - II ZR 14/03

bei uns veröffentlicht am 29.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 14/03 Verkündet am: 29. November 2004 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2004 - II ZR 334/02

bei uns veröffentlicht am 20.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 334/02 Verkündet am: 20. September 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2013 - IX AR (VZ) 1/12

bei uns veröffentlicht am 19.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX AR(VZ) 1/12 vom 19. September 2013 in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 56 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 E

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2012 - II ZR 252/10

bei uns veröffentlicht am 23.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 252/10 Verkündet am: 23. April 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 826

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2008 - 5 StR 166/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2 Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgeric

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 09. Aug. 2018 - RN 5 K 16.1211

bei uns veröffentlicht am 09.08.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Parteien streiten über den Widerruf von Zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1972

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1971

bei uns veröffentlicht am 16.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Mai 2018 - L 12 SF 73/17 E

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 02.03.2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. Streitig ist die Erhebung von Gerichtskosten. Der Erinnerungsführer und Beschwerdegegn

Bundesfinanzhof Urteil, 13. Juni 2018 - XI R 20/14

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014  1 K 4566/10 U aufgehoben.

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 02. Sept. 2016 - 27 W 63/16

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Essen vom 04.03.2016, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 14.04.2016, aufgehoben. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - VII R 20/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 9 K 2879/10 L und der Haftungsbescheid des Finanzamts vom 22. März 2010 in Gestalt der Einspruchs

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Juni 2016 - VII R 21/14

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. Januar 2014 9 K 2880/10 L aufgehoben.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 12. Sept. 2014 - 9 K 3455/13

bei uns veröffentlicht am 12.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund de

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Dez. 2013 - 13 K 636/09

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der Haftungsbescheid vom 17. April 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 30. Januar 2009 wird dahingehend abgeändert, dass der Haftungsbetrag auf 20.290,04 € herabgesetzt wird.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Ver

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Okt. 2013 - 14 B 535/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. April 2013 wird teilweise geändert:Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 9 K 2772/12 gegen den Haftungsbescheid und die Zahlungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 25

Bundessozialgericht Urteil, 04. Juli 2012 - B 11 AL 16/11 R

bei uns veröffentlicht am 04.07.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 30. Juni 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Nov. 2010 - V B 133/09

bei uns veröffentlicht am 23.11.2010

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht (FG) hat die von B im Namen der A-GmbH in Liquidation (Klägerin und Beschwerdeführerin --Klägerin--) erhobene Klage als unzulässig abge

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 24. Juni 2009 - 14 U 5/09

bei uns veröffentlicht am 24.06.2009

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 39. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 22.10.2008 (Aktenzeichen: 39 O 96/08 KfH) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefa

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 14. Juli 2008 - 10 U 232/07

bei uns veröffentlicht am 14.07.2008

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26. November 2007 (Az. 40 O 26/06 KfH) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage als unzulässig abgewiesen wird. 2. Die Klägerin trägt die Kosten d