Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG | Art 50
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis
Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
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published on 15/02/2017 00:00
Tenor
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens „Nein zu CETA!“ sind nicht gegeben.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die gesetzlichen Voraus
published on 27/06/2017 00:00
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Gründe
I.
published on 20/01/2015 00:00
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen di
published on 15/12/2014 00:00
Das Verfahren wird in Bezug auf § 29 Sätze 1 und 2 sowie § 30 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und § 56 Halbsatz 2 Nr. 5 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung des Sechzehnten Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 8. Mai 2013 (GVBl. S
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