Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 33 Zerlegung in besonderen Fällen

(1)1Führt die Zerlegung nach den §§ 28 bis 31 zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, so ist nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt.2In dem Zerlegungsbescheid hat das Finanzamt darauf hinzuweisen, dass bei der Zerlegung Satz 1 angewendet worden ist.

(2) Einigen sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegung, so ist der Steuermessbetrag nach Maßgabe der Einigung zu zerlegen.

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zerlegungsgesetz - ZerlG 1998 | § 2 Grundlagen der Zerlegung der Körperschaftsteuer


(1) Bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne der § 1 und 2 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (Körperschaften), die im Veranlagungszeitraum im Geltungsbereich dieses Gesetzes außerhalb des nach § 1 Abs. 1 steuerberecht
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 28 Allgemeines


(1) 1Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen. 2Das gilt auch in

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 27. Nov. 2018 - 6 K 2407/15

bei uns veröffentlicht am 27.11.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. 4. Die Revision wird zugelassen. Gründe

Bundesfinanzhof Beschluss, 08. Juni 2015 - I B 13/14

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 18. Dezember 2013  8 K 1098/09 aufgehoben.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 1 K 73/06

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten dar

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 07. Jan. 2009 - 2 V 196/08

bei uns veröffentlicht am 07.01.2009

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen Bescheid für 2007 über den Gewerbesteuer(GewSt)-Messbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen. 2 Die … KG (KG) hat den Sitz ihrer Geschäftsleitung in X. Di

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 05. Jan. 2009 - 2 V 193/08

bei uns veröffentlicht am 05.01.2009

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin wendet sich im Rahmen eines Eilverfahrens gegen einen Bescheid über die Zerlegung des Gewerbesteuer(GewSt)-Messbetrags. 2 Die … KG (KG) hat den Sitz ihrer Geschäftsleitung in X. Die Geschäftsführung oblieg

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juni 2006 - 6 K 420/02

bei uns veröffentlicht am 22.06.2006

Tatbestand   1  Streitig ist die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages 1996. 2  Die Klägerin - Kl - ist die Stadt -X-. Sie ist an der Zerlegung des für die Beigeladene Nr. 1 - B 1 - festgese