Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 18 Entstehung der Steuer
Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 18 GewStG
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Personengesellschaften: Keine Anrechnung von Gewerbesteuer für ausgeschiedene Gesellschafter
04.04.2017
Die Gewerbesteueranrechnung ist auf Gesellschafter der Personengesellschaft beschränkt, die am Ende des Erhebungszeitraums noch beteiligt sind.
Steuerrecht: Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger
13.01.2010
Anwalt für Steuerrecht - Gewerbesteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht: Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft
06.04.2009
Rechtsanwalt für Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 18 GewStG
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§ 18 GewStG zitiert 1 andere §§ aus dem Gewerbesteuergesetz.
Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 21 Entstehung der Vorauszahlungen
Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflic

17 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 GewStG.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2016 - 4 CS 16.1324
bei uns veröffentlicht am 12.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt.
Gründe
I. Die Antragstellerin, eine Aktie
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. März 2016 - 4 CS 15.2488
bei uns veröffentlicht am 22.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.417,46 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsgegner wendet sich
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Juli 2018 - 4 ZB 16.1971
bei uns veröffentlicht am 16.07.2018
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 482.661,87 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Klägerin wendet sich gegen
Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 10 S 15.5732
bei uns veröffentlicht am 27.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5124
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Partien es für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckb
Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Apr. 2016 - M 10 K 15.5005
bei uns veröffentlicht am 21.04.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2018 - 14 B 1121/18
bei uns veröffentlicht am 28.11.2018
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 38.808,- € festgesetzt.
Gründe:1Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnu
Bundesverfassungsgericht Urteil, 10. Apr. 2018 - 1 BvR 1236/11
bei uns veröffentlicht am 10.04.2018
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe A.
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 27. Juli 2017 - 10 K 2902/16
bei uns veröffentlicht am 27.07.2017
Tenor
Der Abrechnungsbescheid der Beklagten vom 03.02.2016 und ihr Widerspruchsbescheid vom 18.04.2016 werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung e
Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 25. Aug. 2016 - 5 K 53/15
bei uns veröffentlicht am 25.08.2016
Tatbestand
Die Beteiligten streiten im Verfahren gegen geänderte Gewerbesteuermessbescheide 2003 und 2006 darüber, ob das Ende der Abwicklung der Klägerin im Jahr 2009 erfolgte und damit ein rückwirkendes Ereignis eingetreten ist, was sich auf den B
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 48/12
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. November 2012 3 K 2305/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesfinanzhof Urteil, 14. Jan. 2016 - IV R 5/14
bei uns veröffentlicht am 14.01.2016
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. Dezember 2013 5 K 1181/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Okt. 2015 - 9 C 11/14
bei uns veröffentlicht am 14.10.2015
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen einen Haftungsbescheid, mit dem die Beklagte sie für Steuerschulden einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für das Jahr 2001 in Ansp
Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 13. Mai 2015 - 20 K 4304/14
bei uns veröffentlicht am 13.05.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betr
Verwaltungsgericht Köln Gerichtsbescheid, 08. Jan. 2015 - 24 K 3933/14
bei uns veröffentlicht am 08.01.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Geri
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 10. Okt. 2012 - 1 BvL 6/07
bei uns veröffentlicht am 10.10.2012
Tenor
§ 36 Absatz 4 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts vom 20. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 3858) verstößt gegen die
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 29. Apr. 2009 - 3 K 224/06
bei uns veröffentlicht am 29.04.2009
Tatbestand
Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit einer Hinzurechnung des Gewerbeertrages nach § 8a des Gewerbesteuergesetzes (GewStG).
Die Klägerin wurde im Jahr 1992 in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (G
Die Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer entstehen mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Kalendervierteljahrs begründet wird, mit Begründung der Steuerpflicht...