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- Immobilien & BauträgerMaBV-Ratenplan prüfen: zulässige Bauträger-Raten (§ 3 Abs. 2 MaBV)Verlangt Ihr Bauträger zu viel im Voraus? Prüfen Sie die nach § 3 Abs. 2 MaBV je Bautenstand zulässigen Höchst-Raten — 1. Rate 30 % (bzw. 20 % bei Erbbaurecht), weitere Sätze von der Restsumme. Mit Vergleich zur geforderten Zahlung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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