Designgesetz - GeschmMG 2004 | § 39 Vermutung der Rechtsgültigkeit
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Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design Inhaltsverzeichnis
Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind.
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6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 11/10/2016 00:00
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- € – ersatzweise Ordnungshaft – oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle wiederholter Zuwiderhan
published on 08/09/2016 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.08.2012, Az.: 308 O 470/11, wird zurückgewiesen.
II. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit die Klägerin ihre Klage zweitinstanzlich auf urheberre
published on 28/07/2016 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 16 für Handelssachen, vom 08.10.2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass statt des Wortes „Geschmacksmuster“ im Ausspruch zur Widerklage das Wort „Design"
published on 21/04/2015 00:00
Tenor
I.
Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das am 17.12.2013 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Bekl
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