Grundbuchordnung - GBO | § 82a
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Liegen die Voraussetzungen des § 82 vor, ist jedoch das Berichtigungszwangsverfahren nicht durchführbar oder bietet es keine Aussicht auf Erfolg, so kann das Grundbuchamt das Grundbuch von Amts wegen berichtigen. Das Grundbuchamt kann in diesem Fall das Nachlaßgericht um Ermittlung des Erben des Eigentümers ersuchen.
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{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Kostenschuldner 1. in Betreuungssachen und betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen ist der Betroffene, wenn ein Betreuer oder vorläufiger Betreuer bestellt oder eine Pflegschaft angeordnet worden ist;2. bei einer Pflegschaft für gesammeltes Vermögen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Ist das Grundbuch hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die V
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 21/02/2018 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg - Grundbuchamt - vom 11. August 2017 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahren
published on 07/08/2014 00:00
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
1G r ü n d e :
2Die sofortige Beschwerde ist nach den §§ 35 Abs. 5 FamFG, 567, 569 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt.
3Das Rechtsmittel ist auch in der Sache begründet, weil das G
published on 07/05/2014 00:00
Gründe
1
I. Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu 17. wegen Nichtzulassung der Revision in der Vorentscheidung ist bereits deshalb unzulässig, weil er nicht i.S. des §
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Annotations
Ist das Grundbuch hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung...