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§ 23Amtlich · § 5 UrhG

Zulassungs- und Registrierungs-Kennnummer

Zeitreise: 02.12.2025

Die zuständige Behörde erteilt dem Betrieb 1. mit der Zulassung nach § 18 eine Zulassungs-Kennnummer und 2. mit der Registrierung nach § 21 eine Registrierungs-Kennnummer.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes