Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

Zeitreise: 20.08.2013

(1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:5 000 Euro, 2. für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:3 700 Euro.

(2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:6 000 Euro, 2. für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:4 440 Euro.

(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung 1. für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:2 000 Euro, 2. für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um:1 480 Euro.

(4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1. für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:3 000 Euro, 2. für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:2 220 Euro.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes