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§ 22Amtlich · § 5 UrhG

Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern

Zeitreise: 22.12.2025

Bei Neukonten von Rechtsträgern kann sich ein meldendes Finanzinstitut zur Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFE eine meldepflichtige Person ist, nur auf eine Selbstauskunft entweder des Kontoinhabers oder dieser beherrschenden Person verlassen.

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