Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 30 Weitere Förderkommissionen

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 30 Weitere Förderkommissionen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films Inhaltsverzeichnis

Das Präsidium kann im Einvernehmen mit der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde für die Umsetzung von zwei- oder mehrseitigen zwischenstaatlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen weitere Förderkommissionen einsetzen.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

10 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 26/11/2014 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, der Finanzierung, der Produktion und dem Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen befasst. Sie
published on 28/01/2014 00:00

Gründe A. 1 Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Erhebung der Filmabgabe nach dem Film
published on 23/02/2011 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog die Beklagte sie unter Angabe der Leinwandnummern zur Zahlung von Filmabgaben
published on 23/02/2011 00:00

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.