Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 30 Weitere Förderkommissionen
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Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films Inhaltsverzeichnis
Das Präsidium kann im Einvernehmen mit der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde für die Umsetzung von zwei- oder mehrseitigen zwischenstaatlichen Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen weitere Förderkommissionen einsetzen.
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published on 26/11/2014 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, der Finanzierung, der Produktion und dem Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen befasst. Sie
published on 28/01/2014 00:00
Gründe
A.
1
Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Erhebung der Filmabgabe nach dem Film
published on 23/02/2011 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog die Beklagte sie unter Angabe der Leinwandnummern zur Zahlung von Filmabgaben
published on 23/02/2011 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe
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