Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 22 Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

(1) Aus den nach § 21 Absatz 1 vorgeschlagenen Personen wählt und bestellt der Verwaltungsrat mit relativer Mehrheit 42 Personen zu Mitgliedern der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und 20 Personen zu Mitgliedern der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung für den Zeitraum von drei Jahren (Amtszeit).

(2) Im Fall der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung müssen 24 Personen aus dem Bereich der Filmverwertung, mindestens sechs Personen Herstellerin oder Hersteller und mindestens drei Personen entweder Drehbuchautorin oder Drehbuchautor oder hauptberufliche Dramaturgin oder hauptberuflicher Dramaturg sein. Von den Personen aus dem Bereich der Filmverwertung müssen jeweils sechs Personen aus den Bereichen der Kinowirtschaft, der Verleih- und Vertriebswirtschaft, der Videowirtschaft und der Fernsehwirtschaft sein. Mindestens eine oder einer der Herstellerinnen und Hersteller muss bei der Herstellung eines Kinderfilms mitgewirkt haben.

(3) Im Fall der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung müssen 16 Personen aus dem Bereich der Filmverwertung sowie vier Personen Herstellerinnen oder Hersteller sein. Von den Personen aus dem Bereich der Filmverwertung müssen jeweils mindestens vier Personen aus den Bereichen der Verleih- und Vertriebswirtschaft und der Videowirtschaft sein.

(4) Die nach Absatz 1 gewählten Personen müssen jeweils zu gleichen Teilen Frauen und Männer sein.

(5) Näheres zum Verfahren regelt die Satzung.

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Referenzen - Gesetze | § 18 SGB 10

§ 18 SGB 10 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 18 SGB 10 wird zitiert von 2 anderen §§ im Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -.

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 26 Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung


(1) Die Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung entscheidet über Förderhilfen im Rahmen der Projektfilmförderung nach den §§ 59 bis 72, über Förderhilfen im Rahmen der Drehbuch- und Treatmentförderung nach den §§ 100 bis 106 sowie über Förd

Filmförderungsgesetz - FFG 2017 | § 24 Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung


(1) Ein und dieselbe Person darf nur in einer einzigen Förderkommission Mitglied sein. (2) Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat Mitglieder der Förderkommissionen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, aber mindestens der Mehrheit s

Referenzen - Urteile | § 18 SGB 10

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 SGB 10.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Nov. 2014 - 6 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin ist eine Gesellschaft, die sich mit der Entwicklung, der Finanzierung, der Produktion und dem Vertrieb von Kino- und Fernsehfilmen befasst. Sie

Bundesverfassungsgericht Urteil, 28. Jan. 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12

bei uns veröffentlicht am 28.01.2014

Gründe A. 1 Gegenstand der Verfassungsbeschwerden ist die Erhebung der Filmabgabe nach dem Film

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 22/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog die Beklagte sie unter Angabe der Leinwandnummern zur Zahlung von Filmabgaben

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 28/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 23/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 27/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 30/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 1. September 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 24/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheid vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung einer Filmabgabe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2011 - 6 C 25/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt ein Filmtheater. Durch Bescheide vom 30. August 2004 zog sie die Beklagte unter jeweiliger Angabe der Leinwandnummer zur Zahlung von F