Einkommensteuergesetz - EStG | § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum

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Einkommensteuergesetz Inhaltsverzeichnis

(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 250 Euro.

(2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen.

(3) (weggefallen)

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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SubjectsSteuerrecht
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Rechtsanwalt für Steuerrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
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