Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 43a Anhörungsverfahren

Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:

1.
Der Plan ist gemäß § 73 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes innerhalb von zwei Wochen nach Zugang auszulegen.
2.
Die Einwendungen und Stellungnahmen sind dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten; auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind; auf diese Möglichkeit ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen.
3.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung verzichten. Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn
a)
Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind,
b)
die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind,
c)
ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder
d)
alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten.
Findet keine Erörterung statt, so hat die Anhörungsbehörde ihre Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist abzugeben und sie der Planfeststellungsbehörde zusammen mit den sonstigen in § 73 Absatz 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgeführten Unterlagen zuzuleiten.
4.
Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so kann im Regelfall von der Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.

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Referenzen - Gesetze | § 10 EigZulG

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Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 73 Anhörungsverfahren


(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundst

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit


(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkann

Referenzen - Urteile | § 10 EigZulG

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 EigZulG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Mai 2015 - 22 AS 15.40002

bei uns veröffentlicht am 06.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.500

Sächsisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 05. Dez. 2018 - 2 K 108/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Ersatzneubau eines ca. 9 km langen Teilstücks der 110 kV-Hochspannungsleitung Marke – Piesteritz Nord nördlich von Bitterfeld-Wolfen. 2 Die vorhandene 110 kV-Frei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 4 C 3/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich als Grundeigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Mai 2018 - 4 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich als Grundeigentümer gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - 4 C 6/16, 4 C 6/16 (4 C 13/14)

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme, die der Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 6. August 2009 für die mit de

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Gegenstand der Klagen ist der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 31. März 2016 für den Neubau und den Betrieb einer kombinierten 380-kV-Höchstspan

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 24. Aug. 2016 - 11 D 2/14.AK

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten beider Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Jan. 2015 - 4 C 13/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Das Verfahren wird mit Rücksicht auf die beim Europäischen Gerichtshof von der Europäischen Kommission gemäß Art. 258 Abs. 2 AEUV unter dem 21. März 2014 eingereichte Klage gegen die Bundesre

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 19/09

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger zu 2. die Klage zurückgenommen hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur H

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Feb. 2014 - 2 E 2/12.N

bei uns veröffentlicht am 12.02.2014

Tenor Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten des Verfahrens vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2013 - 2 K 98/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2013

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 10.04.2012 für den Ausbau der Eisenbahnunterführung Ernst-Reuter-Allee im Stadtgebiet der Beklagten.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Sept. 2013 - 4 VR 1/13

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2013 - 7 A 4/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tatbestand 1 Gegenstand des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 31. Januar 2012 für die Errichtung und den Betrieb des

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Mai 2012 - 7 VR 4/12

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Gründe I. 1 Die Antragstellerin zu 1, eine Gemeinde mit staatlicher Anerkennung als Erh

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 22. März 2012 - 5 K 6/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Soweit die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Ur

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juni 2011 - 7 B 79/10

bei uns veröffentlicht am 17.06.2011

Gründe I. 1 Der Kläger ist ein in Nordrhein-Westfalen anerkannter Umwelt- und Naturschu

Bundesverwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 21. Sept. 2010 - 7 A 7/10

bei uns veröffentlicht am 21.09.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold vom 22. Februar 2010 für den Neubau einer 110-/380-kV-Hochspannungs

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Juli 2010 - 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10)

bei uns veröffentlicht am 22.07.2010

Gründe I. 1 Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtsschutz gegen den Planfestste

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 10. März 2010 - 5 M 153/09

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tenor Der Antrag der Antragsteller auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 06. August 2009 (Az.: 663/OPAL/04) wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Koste

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 28. Okt. 2009 - 5 M 146/09

bei uns veröffentlicht am 28.10.2009

Tenor Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers (5 K 18/09) gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 06. August 2009 (Az.: 663/OPAL/04) wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten

Referenzen

(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte...