Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit

(1) Die zuständige Behörde beteiligt die Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der Beteiligung Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Dabei sollen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Vereinigungen die zuständige Behörde in einer dem Umweltschutz dienenden Weise unterstützen. Das Beteiligungsverfahren muss den Anforderungen des § 73 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechen.

(2) In einem vorgelagerten Verfahren oder in einem Planfeststellungsverfahren über einen Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 des Flurbereinigungsgesetzes kann die zuständige Behörde abweichend von Absatz 1 und abweichend von § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichten. Auf eine Benachrichtigung nach § 73 Absatz 5 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes kann in einem vorgelagerten Verfahren verzichtet werden.

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zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

wird zitiert von 14 §§ in anderen Gesetzen.

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG | § 4 Verfahrensfehler


(1) Die Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 2b kann verlangt werden, wenn 1. eine nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, nach der Verordnung über

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 6


(1) Flugplätze (Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände) dürfen nur mit Genehmigung angelegt oder betrieben werden. Im Genehmigungsverfahren für Flugplätze, die einer Planfeststellung bedürfen, ist die Umweltverträglichkeit zu prüfen. § 47 Absatz

Bundesfernstraßengesetz - FStrG | § 17a Anhörungsverfahren


Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes übe

Luftverkehrsgesetz - LuftVG | § 10


(1) Planfeststellungsbehörde und Anhörungsbehörde sind die von der Landesregierung bestimmten Behörden des Landes, in dem das Gelände liegt. Erstreckt sich das Gelände auf mehrere Länder, so trifft die Bestimmung nach Satz 1 die Landesregierung des L
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit


(1) Bei der Bekanntmachung zu Beginn des Beteiligungsverfahrens unterrichtet die zuständige Behörde die Öffentlichkeit1.über den Antrag auf Zulassungsentscheidung oder über eine sonstige Handlung des Vorhabenträgers zur Einleitung eines Verfahrens, i

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde


(1) Bedarf ein Vorhaben der Zulassung durch mehrere Landesbehörden, so bestimmen die Länder eine federführende Behörde. (2) Die federführende Behörde ist zumindest für folgende Aufgaben zuständig:1.die Feststellung der UVP-Pflicht (§ 5),2.die Unt

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG | § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates


(1) Wenn ein Vorhaben, für das eine UVP-Pflicht besteht, erhebliche grenzüberschreitende Umweltauswirkungen haben kann, benachrichtigt die zuständige deutsche Behörde frühzeitig die von dem anderen Staat benannte Behörde durch Übersendung geeigneter
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 73 Anhörungsverfahren


(1) Der Träger des Vorhabens hat den Plan der Anhörungsbehörde zur Durchführung des Anhörungsverfahrens einzureichen. Der Plan besteht aus den Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundst

Flurbereinigungsgesetz - FlurbG | § 41


(1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und St

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 12. Dez. 2018 - 11 K 928/17

bei uns veröffentlicht am 12.12.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene jedoch nur gegen Sicherhei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. Juli 2018 - 2 M 48/18

bei uns veröffentlicht am 31.07.2018

Gründe I. 1 Mit Planfeststellungsbeschluss vom 28.06.2017 stellte der Antragsgegner den Plan für den Neubau einer Wasserkraftanlage an der Staustufe Bad Kösen fest. Die Antragstellerin ist Trägerin des Vorhabens. 2 Der Beigeladene zu 2 ist Ei

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 25. Apr. 2018 - 9 A 16/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Es wird gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung de

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 02. März 2018 - 1 B 11809/17

bei uns veröffentlicht am 02.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten de

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 27. Feb. 2018 - 1 KS 2/10

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - 6 A 107/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) sind erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. März 2017 - 7 C 17/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tatbestand 1 Die klagende Gemeinde wendet sich gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur übertägigen Gewinnung von Quarzsand/Quarzkies. Die Beigeladene möchte ih

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Apr. 2004 - 2 R 26/03

bei uns veröffentlicht am 21.04.2004

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

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(1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, insbesondere über die Einziehung, Änderung oder Neuausweisung öffentlicher Wege und Straßen sowie...