Art und Umfang des Aufwandes
Die Vorausleistungen können erhoben werden, wenn notwendiger Aufwand entstanden ist für 1. die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, 2. den Erwerb von Grundstücken und Rechten, 3. die Planung, 4. die Erkundung, 5. die Unterhaltung von Grundstücken und Einrichtungen, 6. die Errichtung, die Erweiterung und die Erneuerung.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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