Lerninhalte und Lernziele; Umfang der Kurse
(1) Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse nach § 12 und die Spezialberufssprachkurse nach § 13 fest. Dies erfolgt entsprechend den berufsspezifischen Bedarfen und unter Berücksichtigung der methodisch-didaktischen Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache in einem pädagogischen Rahmenkonzept.
(2) Die Basisberufssprachkurse nach § 12 Nummer 1 und 2 und die Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 3 und 4 umfassen in der Regel je 400 Unterrichtseinheiten, die Basisberufssprachkurse nach § 12 Nummer 3 in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. Das Bundesamt kann in dem pädagogischen Rahmenkonzept nach Absatz 1 jeweils allgemein oder in bestimmten Fällen Abweichungen vorsehen. Der Umfang der Spezialberufssprachkurse nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 und 2 richtet sich nach dem jeweiligen pädagogischen Rahmenkonzept nach Absatz 1, soll aber in der Regel 600 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.
Passende Werkzeuge
- ArbeitsrechtAufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: vier Uhren, nicht eine (§§ 38, 148, 158, 159 SGB III)„Zwölf Wochen Sperrzeit“ ist nur eine von vier Folgen. Daneben laufen die Meldepflicht des § 38 Abs. 1 SGB III (beim Aufhebungsvertrag meist drei TAGE), das Ruhen nach § 158 SGB III und die Minderung der Anspruchsdauer um mindestens ein Viertel (§ 148 Abs. 1 Nr. 4 SGB III) — bei 24 Monaten also 180 statt 84 Tage.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- ArbeitsrechtAufhebungsvertrag: Sperrzeit-Risiko-Check (§ 159 SGB III)Droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit? Prüfen Sie anhand weniger Ja/Nein-Faktoren orientierend, ob das Sperrzeit-Risiko nach § 159 SGB III eher hoch oder eher gering ist — welche Umstände einen wichtigen Grund indizieren.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.