DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz - DDR-EErfG | § 7 Ausschluss doppelter Entschädigung
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Gesetz zur Regelung in der Deutschen Demokratischen Republik nicht erfüllter Entschädigungsansprüche aus Enteignung Inhaltsverzeichnis
Hat der Berechtigte für den Verlust des enteigneten Vermögenswerts oder für die Entziehung des Entschädigungsanspruchs eine Leistung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, dem Entschädigungsgesetz oder dem Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2624) oder Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz erhalten oder steht ihm eine solche Leistung zu, so scheiden Ansprüche nach diesem Gesetz aus.
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published on 20/06/2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 149/07 Verkündet am: 20. Juni 2008 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG
published on 29/05/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt eine Entschädigung für immaterielle Nachteile wegen überlanger Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
2
Seit 1990 machte der Kläger gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz bzw. dessen Rechtsvorgänger ve
published on 18/09/2014 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt eine Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz für die Beteiligung einer ausländischen Gesellschaft an der unter der Be
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