Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 19 Geltung arbeitsrechtlicher Vorschriften

(1) Die Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, die nach § 12 Abs. 2 und 3 der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft zugewiesen sind, gelten für die Anwendung von Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Sprecherausschußgesetzes als Arbeitnehmer der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft. Sie gelten für die Anwendung der Vorschriften über die Schwerbehindertenvertretung als Beschäftigte der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft.

(2) Soweit die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Verpflichtungen, die ihr nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschußgesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2316) sowie nach den Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und über die Schwerbehindertenvertretung obliegen, deshalb nicht erfüllen kann, weil sie nicht Dienstherr der ihr gemäß § 12 Abs. 2 und 3 zugewiesenen Beamten ist, treffen diese Verpflichtungen das Bundeseisenbahnvermögen.

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Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 23 Anwendung von Vorschriften auf ausgegliederte Gesellschaften


Die §§ 12, 13, 17, 19, 21 und 22 gelten entsprechend für die nach § 2 Abs. 1 ausgegliederten Gesellschaften. Für nach § 3 Abs. 3 ausgegliederte Gesellschaften gilt Satz 1 mit der Maßgabe, daß der neue Rechtsträger Geschäftstätigkeiten im Sinne des §
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Deutsche Bahn Gründungsgesetz - DBGrG | § 12 Beamte


(1) Beurlaubungen von Beamten des Bundeseisenbahnvermögens zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft dienen dienstlichen Interessen. (2) Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die nicht aus dem Beamtenverhältnis aussc

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 05. Juni 2014 - 1 A 441/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2014

Tenor Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. September 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 62/12 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 25. Apr. 2013 - 4 A 235/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Juni 2012 - 8 K 480/12 - wird zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die Antragsteller erstreben die Ungültigerklärung de

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 25. Apr. 2013 - 4 A 234/12

bei uns veröffentlicht am 25.04.2013

Tenor Die Beschwerden gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Juni 2012 - 8 K 1713/11 - werden zurückgewiesen.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Die im Beschwerdeverfahren verbliebenen Antragst

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Jan. 2013 - 6 PB 17/12

bei uns veröffentlicht am 18.01.2013

Gründe 1 Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit § 92

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Dez. 2012 - 7 ABR 48/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2012

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2011 - 10 TaBV 105/10 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Nov. 2010 - 7 ABR 123/09

bei uns veröffentlicht am 17.11.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. August 2009 - 11 TaBV 47/09 - wird zurückgewiesen.

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(1) Beurlaubungen von Beamten des Bundeseisenbahnvermögens zur Wahrnehmung einer Tätigkeit bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft dienen dienstlichen Interessen. (2) Beamte des Bundeseisenbahnvermögens, die nicht aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden oder...