Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
(1) Verurteilte dürfen sich als unbestraft bezeichnen und brauchen den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung
- 1.
nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 aufzunehmen oder - 2.
zu tilgen ist.
(2) Soweit Gerichte oder Behörden ein Recht auf unbeschränkte Auskunft haben, können Verurteilte ihnen gegenüber keine Rechte aus Absatz 1 Nr. 1 herleiten, falls sie hierüber belehrt werden.
Anwälte | § 53 BZRG
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 53 BZRG
Artikel schreiben2 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 53 BZRG.
2 Artikel zitieren § 53 BZRG.
Gesellschaftsrecht: Zur unzulässigen Ablehnung einer durch ausländischen Notar vorgenommenen Beurkundung
21.02.2014
Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht schon deshalb zurückweisen, weil sie von einem Notar mit Sitz in Basel/Schweiz eingereicht worden ist.
Kapitalmarktrecht: Repräsentantenhaftung einer Anlageberatungsgesellschaft
16.05.2013
für von ihr eingesetzte selbstständige Handelsvertreter- BGH vom 14.03.13-Az:III ZR 296/11
Referenzen - Gesetze | § 53 BZRG
§ 53 BZRG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
§ 53 BZRG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 8 Inhalt der Anmeldung
(1) Der Anmeldung müssen beigefügt sein: 1. der Gesellschaftsvertrag und im Fall des § 2 Abs. 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden,2. die Legitimation de
Aktiengesetz - AktG | § 37 Inhalt der Anmeldung
(1) In der Anmeldung ist zu erklären, daß die Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 und des § 36a erfüllt sind; dabei sind der Betrag, zu dem die Aktien ausgegeben werden, und der darauf eingezahlte Betrag anzugeben. Es ist nachzuweisen, daß der eingezahlt
§ 53 BZRG wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundeszentralregistergesetz.
Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
Eine strafrechtliche Verurteilung gilt, auch wenn sie nicht nach § 54 in das Register eingetragen ist, als tilgungsreif, sobald eine ihr vergleichbare Verurteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes tilgungsreif wäre. § 53 gilt auch zugunsten der auß
§ 53 BZRG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundeszentralregistergesetz.
Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 32 Inhalt des Führungszeugnisses
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 ode
28 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 53 BZRG.
Bundesgerichtshof Urteil, 14. März 2013 - III ZR 296/11
bei uns veröffentlicht am 14.03.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 296/11 Verkündet am: 14. März 2013 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 31, 311 Abs
Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Dez. 2019 - II ZB 18/19
bei uns veröffentlicht am 03.12.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 18/19 vom 3. Dezember 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GmbHG § 6 Abs. 2; FamFG § 395 Abs. 1 Satz 1 a) Das Registergericht hat die Eintragung eines Geschäft
Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Mai 2019 - II ZB 25/17
bei uns veröffentlicht am 14.05.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 25/17 vom 14. Mai 2019 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja HGB § 13g Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3; GmbHG § 8 Abs. 3, § 10 Dem Gerichtshof der Europä
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2013 - III ZR 31/12
bei uns veröffentlicht am 11.07.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 31/12 Verkündet am: 11. Juli 2013 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verha
Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Dez. 2013 - II ZB 6/13
bei uns veröffentlicht am 17.12.2013
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 6/13 vom 17. Dezember 2013 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GmbHG §§ 16, 40 a) Das Registergericht darf eine zum Handelsregister eingereichte Gesellschafterlist
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Okt. 2017 - Au 2 K 17.600
bei uns veröffentlicht am 26.10.2017
Tenor
I. Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 7. Februar 2017 in Gestalt deren Beschwerdebescheids vom 31. März 2017 wird aufgehoben.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Dez. 2016 - Au 3 E 16.1693
bei uns veröffentlicht am 21.12.2016
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf EUR 2.500,-- festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragste
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Apr. 2016 - Au 2 S 15.1767
bei uns veröffentlicht am 01.04.2016
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamts ... vom 27. Oktober 2015 wird angeordnet.
II.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt ...,
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 28. Juni 2019 - W 1 S 19.703
bei uns veröffentlicht am 28.06.2019
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 15. Mai 2019 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfah
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2015 - 6 ZB 14.2289
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 11. September 2014 - W 1 K 13.885 - wird abgelehnt.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Antragsverfahrens z
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. März 2018 - Au 3 K 17.137
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Aug. 2016 - M 7 SE 16.2739
bei uns veröffentlicht am 22.08.2016
Tenor
I.
Die Anträge werden abgelehnt.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der 1978 geborene Antragstel
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Nov. 2018 - 6 C 18.2347
bei uns veröffentlicht am 28.11.2018
Tenor
I. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 15. Oktober 2018 - M 21 K 18.922 - wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. Apr. 2017 - 6 C 17.667
bei uns veröffentlicht am 10.04.2017
Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 7. März 2017 - W 1 K 16.1111 - wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2015 - 8 ZB 13.1666
bei uns veröffentlicht am 14.07.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
Grü
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2018 - AnwZ (Brfg) 70/17
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das seinem Prozessbevollmächtigten am 25. Oktober 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Saarländischen Anwaltsgerichtsh
Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 04. Juli 2016 - 12 B 16/16
bei uns veröffentlicht am 04.07.2016
Tenor
Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Gründe
1
Der Antrag,
2
im Wege der einstweiligen Anordnung die Antragsgegnerin zu verpflichten, den Antragsteller zum Auswah
Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 30. Dez. 2015 - 1 L 1010/15
bei uns veröffentlicht am 30.12.2015
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Beschwerde des Antragstellers vom 7. Oktober 2015 gegen die Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25. September 2015 wird angeordnet. Die Vollziehung der Entlassungsverfügung der Antragsgegnerin vom 25.
Landessozialgericht NRW Beschluss, 13. Juli 2015 - L 9 AL 118/15 B ER
bei uns veröffentlicht am 13.07.2015
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 18.05.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
1Gründe:
2Die zulässige, insbesondere statthaf
Sozialgericht Dortmund Beschluss, 18. Mai 2015 - S 35 AL 256/15 ER
bei uns veröffentlicht am 18.05.2015
Tenor
Die Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes werden abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
1Tatbestand:
2Die Beteiligten streiten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes darum, ob die Antragsgegnerin dem Antra
Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2014 - 2 MB 32/14
bei uns veröffentlicht am 17.11.2014
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 12. Kammer, Einzelrichter - vom 24. September 2014 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen
Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12
bei uns veröffentlicht am 20.03.2014
Tenor
Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 10. Oktober 2012 - 5 Sa 389/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Okt. 2013 - 1 B 1131/13
bei uns veröffentlicht am 18.10.2013
Tenor
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Aug. 2013 - 7 A 10485/13
bei uns veröffentlicht am 22.08.2013
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 8. Mai 2013 – 4 K 563/12.KO – wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vo
Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - 6 AZR 339/11
bei uns veröffentlicht am 15.11.2012
Tenor
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. März 2011 - 11 Sa 2266/10 - wird zurückgewiesen.
Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Sept. 2012 - 2 AZR 270/11
bei uns veröffentlicht am 06.09.2012
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2011 - 15 Sa 64/10 - im Kostenausspruch und insoweit aufgehoben, wie
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Okt. 2011 - 1 A 246/11
bei uns veröffentlicht am 12.10.2011
Tenor
Unter Abänderung des Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Dezember 2010 - 2 K 495/09 - wird der Bescheid des Beklagten vom 29. April 2009 aufgehoben und der Beklagte verpflichtet, dem Kläger eine Einbürgerungszusicherung zu er
Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 01. Aug. 2008 - 3 K 1886/08
bei uns veröffentlicht am 01.08.2008
Tenor
Der Antragsgegner wird durch einstweilige Anordnung verpflichtet, den Antragsteller am Auswahlverfahren für die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst vorläufig teilnehmen zu lassen und ihn zum nächstmöglichen Termin zum Einstellun
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...
(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des...