Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 100 Anwendung des bisherigen Rechts

(1) Für Personen im Sinne der §§ 1 bis 3 finden die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8 Anwendung.

(2) Ausweise nach § 15 in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung werden nur noch ausgestellt, wenn sie vor diesem Tag beantragt wurden. Aussiedler, die den ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes nach dem 2. Oktober 1990 und vor dem 1. Januar 1993 begründet haben, können den Ausweis noch bis zum 31. Dezember 1993 beantragen. Im Übrigen wird die Vertriebenen- oder Flüchtlingseigenschaft nur auf Ersuchen einer Behörde, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen an Vertriebene oder Flüchtlinge zuständig ist, vom Bundesverwaltungsamt festgestellt.

(3) § 16 ist auch anzuwenden auf Verfahren nach den §§ 15 bis 19 in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung.

(4) Personen, die vor dem 1. Juli 1990 eine Übernahmegenehmigung des Bundesverwaltungsamtes erhalten haben, sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3, mit der Maßgabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 1 Buchstabe d oder Buchstabe e vorliegt, oder des § 4 auch dann Spätaussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde.

(5) Personen, die vor dem 1. Januar 1993 einen Aufnahmebescheid nach § 26 erhalten haben, sind Spätaussiedler, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3, mit der Maßgabe, dass kein Ausschlussgrund nach § 5 Nr. 1 Buchstabe d oder Buchstabe e vorliegt, oder des § 4 erfüllen.

(6) Personen, die nach dem 30. Juni 1990 und vor dem 1. Juli 1991 den ständigen Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet genommen haben, sind bei Vorliegen der Aufenthaltsgenehmigung einer Behörde dieses Gebietes und der sonstigen Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Nr. 3 auch dann Aussiedler, wenn ihnen kein Aufnahmebescheid nach § 26 erteilt wurde.

(7) § 90a Abs. 2 ist bis zum 30. Juni 1993 in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe für einen Zeitraum im Dezember 1992 bestanden haben.

(8) § 90a Abs. 1, 3 und 4 ist in der bis zum 31. Dezember 1992 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

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Referenzen - Gesetze | § 60 VgV 2016

§ 60 VgV 2016 zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 60 VgV 2016 zitiert 6 andere §§ aus dem Vergabeverordnung.

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 15 Bescheinigungen


(1) Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Eine Wiederholung des Gesprächs im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 findet hierbei nicht statt. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr v

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 1 Vertriebener


(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach de

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 26 Aufnahmebescheid


Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 5 Ausschluss


Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer 1. a) in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,b) in den Aussiedlungsgebieten durch sein V

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 16 Datenschutz


Für die Verfahren nach § 15 gilt § 29 Abs. 1 und 1a entsprechend. Die in diesen Verfahren gespeicherten Daten dürfen auf Ersuchen zur Durchführung von Verfahren zur Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sowie zur Feststellung der Rechtsstellung

Referenzen - Urteile | § 60 VgV 2016

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21 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 60 VgV 2016.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2015 - 11 ZB 14.1626

bei uns veröffentlicht am 06.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro fe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 4 K 13.01140

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger gelangte zusammen mit seiner Ehefrau ... im Dezember 1990 in die Bundesrepublik Deutschland. Das B

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Juli 2017 - L 11 R 3305/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 20.07.2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten über die Höhe der Reg

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Feb. 2016 - 7 K 6122/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor   Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Sept. 2015 - 7 K 4740/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrag

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Apr. 2015 - 10 K 2995/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Das Verfahren betreffend den Kläger zu 2) wird eingestellt. Die Klage betreffend die Klägerin zu 1) wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Aug. 2014 - 11 A 496/14

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro f

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Juli 2014 - 7 K 2786/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Feb. 2014 - 10 K 6881/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 19. Nov. 2013 - L 3 R 137/12 WA

bei uns veröffentlicht am 19.11.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. September 2005 aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten. Die Revi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Juni 2013 - 5 B 11/13, 5 B 11/13, 5 PKH 14/13

bei uns veröffentlicht am 05.06.2013

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil die behaupteten Zulassungsgründe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO nicht ausreichend dargelegt sind oder nicht v

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 11. Feb. 2013 - L 9 R 5008/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 25. Oktober 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Der aus Ungarn stammende Klä

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. März 2012 - 5 B 57/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Gründe 1 Die allein auf Grundsatzrügen gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Okt. 2011 - B 13 R 60/11 B

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Tenor Der Antrag der Klägerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 13.1.2011 Prozesskostenhilfe un

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Apr. 2011 - B 13 R 187/10 B

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Tenor Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 2010 Prozesskostenhilfe unter

Bundessozialgericht Beschluss, 19. Apr. 2011 - B 13 R 323/10 B

bei uns veröffentlicht am 19.04.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 2. September 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2010 - 5 C 20/09

bei uns veröffentlicht am 29.09.2010

Tatbestand 1 Die Parteien streiten im Revisionsverfahren, in dem die Klägerin weiterhin eine Spätaussiedlerbescheinigung begehrt, um Rechtsfragen des Verlusts der deutsc

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 17. März 2010 - 2 K 1107/08

bei uns veröffentlicht am 17.03.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Spätaussiedlerbescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 BVFG.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Sept. 2009 - L 10 R 3223/07

bei uns veröffentlicht am 17.09.2009

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid vom 14.05.2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Im Streit st

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2009 - 1 S 2002/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juni 2007 - 11 K 4115/05 - wird geändert. Die Verfügung der Beklagten vom 12.11.2003 mit Ausnahme der Zwangsgeldandrohung sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums St

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. März 2005 - L 3 R 4834/02

bei uns veröffentlicht am 16.03.2005

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts vom 12. November 2002 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 08. Februar 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08. Juli 1999 verurteilt, die

Referenzen

(1) Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Eine Wiederholung des Gesprächs im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 findet hierbei nicht statt. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben...
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Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Aufnahmebescheid erteilt.
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem...
(1) Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den ehemals unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem...
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