Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 5 Ausschluss

Die Rechtsstellung nach § 4 Abs. 1, 2 oder Abs. 3 Satz 2 erwirbt nicht, wer

1.
a)
in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat,
b)
in den Aussiedlungsgebieten durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
c)
in den Aussiedlungsgebieten in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat,
d)
eine rechtswidrige Tat begangen hat, die im Inland als Verbrechen im Sinne des § 12 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs anzusehen wäre, es sei denn, die Tat wäre nach deutschem Recht verjährt oder eine Verurteilung deswegen nach dem Bundeszentralregistergesetz zu tilgen, oder
e)
nach einer durch tatsächliche Anhaltspunkte gerechtfertigten Schlussfolgerung
aa)
einer Vereinigung angehört oder angehört hat, die den Terrorismus unterstützt, oder eine derartige Vereinigung unterstützt oder unterstützt hat,
bb)
bei der Verfolgung politischer Ziele sich an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht hat oder
cc)
Bestrebungen verfolgt oder unterstützt oder verfolgt oder unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind,
es sei denn, er macht glaubhaft, dass er sich von den früheren Handlungen abgewandt hat, oder
2.
a)
die Aussiedlungsgebiete wegen einer drohenden strafrechtlichen Verfolgung auf Grund eines kriminellen Delikts verlassen oder
b)
in den Aussiedlungsgebieten eine Funktion ausgeübt hat, die für die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewöhnlich als bedeutsam galt oder auf Grund der Umstände des Einzelfalles war, oder
c)
wer für mindestens drei Jahre mit dem Inhaber einer Funktion im Sinne von Buchstabe b in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 27 Anspruch


(1) Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen (Bezugspersonen). Abweic

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 15 Bescheinigungen


(1) Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Eine Wiederholung des Gesprächs im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 findet hierbei nicht statt. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr v

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 7 Grundsatz


(1) Spätaussiedlern ist die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern. Durch die Spätaussiedlung bedingte Nachteile sind zu mildern. (2) Die §§ 8, 10 und 11 sind auf den Ehegatten

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 100 Anwendung des bisherigen Rechts


(1) Für Personen im Sinne der §§ 1 bis 3 finden die vor dem 1. Januar 1993 geltenden Vorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 bis 8 Anwendung. (2) Ausweise nach § 15 in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung werden nur noch ausgestellt, wenn si
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strafgesetzbuch - StGB | § 12 Verbrechen und Vergehen


(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht si
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2018 - 7 K 565/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor  Die Klage wird abgewiesen.  Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckba

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Feb. 2018 - 1 C 36/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tatbestand 1 Die in der ehemaligen Sowjetunion geborene Klägerin begehrt einen Aufnahmebescheid unter Einbeziehung ihres russischen Ehemannes.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 06. Okt. 2016 - 11 A 1297/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 30. Januar 2012 und des Widerspruchsbescheids vom 5. Dezember 2012 verpflichtet, dem Kläger einen Aufnahmebescheid zu erteilen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 21. Sept. 2016 - 11 E 673/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1G r ü n d e : 2Die Beschwerde ist unbegründet. 3Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Bewilligung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Sept. 2016 - 11 A 362/14

bei uns veröffentlicht am 12.09.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Aug. 2016 - 7 K 6863/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Voll

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Aug. 2016 - 11 A 2093/15

bei uns veröffentlicht am 09.08.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. 31. Das Zulassungsvorb

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Juli 2016 - 7 K 1570/15

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages a

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 23. Juni 2016 - 11 A 2206/14

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Bundesverwaltungsamts vom 12. März 2013 und des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2013 verpflichtet, der Klägerin einen Aufnahmebescheid zu erteilen

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. März 2016 - 11 A 1837/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e : 2Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. 3Das Zulassungsvorbringe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 K 8032/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Sept. 2014 - 10 K 8156/13

bei uns veröffentlicht am 03.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Juli 2014 - 10 K 3558/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils v

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Apr. 2014 - 7 K 3276/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 10. Feb. 2014 - 11 A 2122/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 18. Februar 2013 und sein Widerspruchsbescheid vom 10. Mai 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 05. Feb. 2014 - 10 K 3385/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren einge-stellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ka

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Dez. 2013 - 20 K 2689/13

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstr

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 13. Aug. 2013 - 7 K 3171/13

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens zu je 1/2.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2012 - 5 C 23/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2012

Tatbestand 1 Die Parteien streiten um die Erteilung eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmebescheids. 2

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 19. Apr. 2007 - 6 K 1692/06

bei uns veröffentlicht am 19.04.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger begehrt ein Wiederaufgreifen seines unanfechtbar negativ abgeschlossenen V

Referenzen

(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen...
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3)...
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind. (3)...