Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 11 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr

(1) Wer Betäubungsmittel im Einzelfall einführen oder ausführen will, bedarf dazu neben der erforderlichen Erlaubnis nach § 3 einer Genehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Betäubungsmittel dürfen durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes nur unter zollamtlicher Überwachung ohne weiteren als den durch die Beförderung oder den Umschlag bedingten Aufenthalt und ohne daß das Betäubungsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt während des Verbringens dem Durchführenden oder einer dritten Person tatsächlich zur Verfügung steht, durchgeführt werden. Ausgenommene Zubereitungen dürfen nicht in Länder ausgeführt werden, die die Einfuhr verboten haben.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren über die Erteilung der Genehmigung zu regeln und Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr zu erlassen, soweit es zur Sicherheit oder Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs, zur Durchführung der internationalen Suchtstoffübereinkommen oder von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union erforderlich ist. Insbesondere können

1.
die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr auf bestimmte Betäubungsmittel und Mengen beschränkt sowie in oder durch bestimmte Länder oder aus bestimmten Ländern verboten,
2.
Ausnahmen von Absatz 1 für den Reiseverkehr und die Versendung von Proben im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zugelassen,
3.
Regelungen über das Mitführen von Betäubungsmitteln durch Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte im Rahmen des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs getroffen und
4.
Form, Inhalt, Anfertigung, Ausgabe und Aufbewahrung der zu verwendenden amtlichen Formblätter festgelegt
werden.

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wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 29 Straftaten


(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt,

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 32 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig1.entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr nicht anzeigt,2.in einem Antrag nach § 7, auch in Verbindung mit § 10a Abs. 3 oder § 13 Absatz 3 Satz 3, unrichtige Angab
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln


(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer 1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Mai 2013 - 1 StR 476/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 476/12 vom 15. Mai 2013 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 15. Mai 2013, an der teilgenommen h

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2019 - 1 StR 181/19

bei uns veröffentlicht am 25.06.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 181/19 vom 25. Juni 2019 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:250619B1STR181.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat na

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Nov. 2010 - 1 StR 581/09

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 581/09 vom 2. November 2010 Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja BtMG § 30a Abs. 1 Zur nicht geringen Menge von Benzodiazepinen und Zolpidem BGH, Urteil vom 2. November 201

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Nov. 2010 - 1 StR 580/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 StR 580/09 vom 2. November 2010 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat aufgrund der Verha

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Nov. 2010 - 1 StR 579/09

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 475/12 vom 10. Januar 2013 in der Strafsache gegen wegen bandenmäßiger unerlaubter Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. hier: Anhörungsrüge Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 284/99 vom 26. Oktober 2000 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Bandendiebstahls u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 2000 beschlossen : Die Sache wird gemäß § 132 Abs. 2 und

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. März 2015 - M 18 K 13.2301

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist aufgrund Urkunde vom 

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. März 2015 - 3 StR 634/14

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 S t R 6 3 4 / 1 4 vom 18. März 2015 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 29. Dez. 2014 - 13 A 1203/14

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Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Mai 2014 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte. Der Streitwert wird auch für das Zul

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