Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG | § 123

(1) Der Beamte kann nach Maßgabe der §§ 17 und 18 auch über den Bereich des Bundes oder eines Landes hinaus zu einem anderen Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Gesetzes abgeordnet oder versetzt werden.

(2) Die Abordnung oder Versetzung wird von dem abgebenden im Einverständnis mit dem aufnehmenden Dienstherrn verfügt; das Einverständnis ist schriftlich oder elektronisch zu erklären. In der Verfügung ist zum Ausdruck zu bringen, daß das Einverständnis vorliegt.

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Referenzen - Urteile | § 17 BDG

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 17 BDG.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2015 - AN 1 K 13.00576

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vol

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juni 2015 - M 12 K 14.2038

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. März 2018 - 7 K 11391/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 01. Dez. 2016 - 9 S 911/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. März 2014 - 1 K 848/13 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 67/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 22. Juni 2016 - 1 A 68/14

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrun

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2014 - 6 C 8/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2014

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Schließung einer Bettenstation einer Nuklearmedizinischen Klinik in einem Universitätsklinikum.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 2 C 12/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich der infolge eines unfreiwilligen Dienstherrnwechsels eingetretenen Verringerung ihrer Dien

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Jan. 2014 - 2 C 27/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin beansprucht die Gewährung einer Zulage zum Ausgleich der infolge eines unfreiwilligen Dienstherrnwechsels eingetretenen Verringerung ihrer Dien

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 16. Juni 2010 - 1 M 79/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Gründe 1 Nachdem der Antragsteller mit Schriftsatz vom 14. Juni 2010 und der Antragsgegner mit Schriftsatz vom 31. Mai 2010 übereinstimmend die Erledigung des Rechtsstreites in der Hauptsache erklärt hatten, war das gesamte geric

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 23. Juli 2008 - 4 K 3068/07

bei uns veröffentlicht am 23.07.2008

Tenor 1. Der Widerspruchsbescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung vom 03.09.2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab dem 01.09.2005 Dienstbezüge ohne die Einschränkung nach § 1 a Abs. 1 LSZG und