Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 28 (weggefallen)
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published on 25/10/2001 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 29/99 Verkündet am: 25. Oktober 2001 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :
published on 09/11/2000 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 185/98 Verkündet am: 9. November 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 27/06/2016 00:00
Tenor
Die Beschwerde wird mit der Klarstellung zurückgewiesen, dass der Antrag von Rechtsanwalt S auf Festsetzung seiner Vergütung zurückgewiesen wird.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
1I.
2Der Rechtssuchende H
published on 17/04/2015 00:00
Tenor
Der Bescheid der Beklagten vom 12.09.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte dem Kläger einen belehrenden Hinweis dahin erteilt hat, dass die Verwendung des Wortes „Standorte“ auf der Homepage der Klägerin gegen das Gebot, eine Zweigstelle a
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