Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 47 Sachaufwand und Büropersonal
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Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Dienststelle dem Personalrat Räume, Geschäftsbedarf, in der Dienststelle üblicherweise genutzte Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal in dem zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
13/04/2012 15:12
Erfordernis der Rechtskraft einer die Zustimmung des Personalrats ersetzenden gerichtlichen Entscheidung -BAG vom 24.11.11-Az:2 AZR 480/10
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(1) Die Sitzungen des Personalrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Personalrat hat bei der Anberaumung seiner Sitzungen auf die dienstlichen Erfordernisse und auf die Arbeitszeiten seiner Mitglieder Rücksicht zu nehmen. Die Lei
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11 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 11/09/2018 00:00
Tatbestand
1
Der Rechtsstreit betrifft die Kommandierung eines freigestellten Personalratsmitglieds für eine Dienstleistung zur Erstellung einer Laufbahnbeurteilung.
published on 30/11/2017 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller begehrt seine nachträgliche Beteiligung zur Einrichtung einer bewirtschafteten Betreuungseinrichtung im Camp ....
published on 17/05/2017 00:00
Gründe
I
1
Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Notwendigkeit der Zustimmung des Antrags
published on 25/08/2016 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller wendet sich gegen seine Versetzung auf ein dienstpostenähnliches Konstrukt unter Nutzung einer Planstelle z.b.V.
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