Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 107

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Bundespersonalvertretungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnehmen, dürfen darin nicht behindert und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. § 9 gilt entsprechend.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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05/11/2010 19:22

Für Anträge ehemaliger Ersatzmitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung öffentlicher Arbeitgeber auf Beschäftigung unter Berufung auf § 9 BPersVG sind die Gerichte für Arbeitssachen im Urteilsverfahren rechtswegzuständig - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflegegesetz, dem Pflegeberufegesetz oder dem Hebammengesetz stehenden Beschäftigten (Auszubildenden), der Mitglied einer Personalv
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published on 20/03/2017 00:00

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 16.02.2016 - 2 BV 19/15 - aufgehoben. 2. Der Antrag der Beteiligten zu 1) wird zurückgewiesen. 3. Die Rechtsbeschwerde gege
published on 04/11/2016 00:00

Tenor 1. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheids vom 08.12.2014 sowie seines Widerspruchsbescheids vom 20.02.2015 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 08.08.2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheide
published on 25/06/2014 00:00

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. August 2012 - 2 Sa 1733/11 - wird zurückgewiesen.
published on 31/01/2014 00:00

Tenor Das am 30.06.2013 zwischen dem Antragsteller und der weiteren Beteiligten zu 1 zustande gekommene unbefristete Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Gründe  I.1 Der Antragsteller, das ... begehrt die Auflösung des zwischen ihm und der weiteren Be
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(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen in einem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz, dem Krankenpflegegesetz, dem Pflegeberufegesetz oder dem Hebammengesetz stehenden Beschäftigten (Auszubildenden), der Mitglied einer Personalvertretung oder...