Notarkammern im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main und in den neuen Bundesländern
(1) Im Bereich des Oberlandesgerichtsbezirks Frankfurt am Main können abweichend von § 65 Abs. 1 Satz 1 zwei Notarkammern bestehen.
(2) Die am 8. September 1998 in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bestehenden Notarkammern, deren Sitz sich abweichend von § 65 Abs. 2 nicht am Sitz des Oberlandesgerichts befindet, bleiben bestehen.
Passende Werkzeuge
- FamilienrechtZentrales Vorsorgeregister: was hineingehört — und die vierte Erklärung, die kaum jemand kennt (§ 78a BNotO)Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer führt Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen — und Widersprüche gegen die Ehegattenvertretung nach § 1358 BGB. Die App zeigt, welche der acht Angabenkategorien für Ihre Unterlagen gelten, und schreibt die Anmeldung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.