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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Vorbehaltsklausel

Zeitreise: 16.05.2017

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse und die Vertretung nach den §§ 1 und 2 selbst auszuüben.

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