Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 996 Nützliche Verwendungen

Für andere als notwendige Verwendungen kann der Besitzer Ersatz nur insoweit verlangen, als sie vor dem Eintritt der Rechtshängigkeit und vor dem Beginn der in § 990 bestimmten Haftung gemacht werden und der Wert der Sache durch sie noch zu der Zeit erhöht ist, zu welcher der Eigentümer die Sache wiedererlangt.

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Standgeld: Kein Standgeld bei Sicherstellung des Unfallfahrzeugs für Polizei

05.02.2015

Ein Abschleppunternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug sicherstellt, hat keinen Anspruch auf Standgeld gegenüber dem Fahrzeughalter.
Verwaltungsrecht

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Flächenerwerbsverordnung - FlErwV | § 12 Sicherung der Zweckbindung


(1) Die Privatisierungsstelle soll in dem Vertrag vereinbaren, daß der Veräußerer von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn a) vor Ablauf von 15 Jahren nach Abschluß des Kaufvertrages aa) sich die Zusammensetzung der Gesellschafter einer juristischen P
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 990 Haftung des Besitzers bei Kenntnis


(1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weis

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Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2002 - V ZR 79/01

bei uns veröffentlicht am 14.06.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 79/01 Verkündet am: 14. Juni 2002 Kirchgeßner, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 19. März 2004 - V ZR 104/03

bei uns veröffentlicht am 19.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 104/03 Verkündet am: 19. März 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2006 - III ZR 129/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 129/05 Verkündet am: 16. März 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Ea Z

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juli 2001 - V ZR 104/00

bei uns veröffentlicht am 27.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 104/00 Verkündet am: 27. Juli 2001 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Apr. 2008 - V ZR 117/07

bei uns veröffentlicht am 11.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 117/07 Verkündet am: 11. April 2008 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VermG § 3 Ab

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Mai 2000 - V ZR 453/99

bei uns veröffentlicht am 19.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 453/99 Verkündet am: 19. Mai 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Mai 2003 - V ZR 279/02

bei uns veröffentlicht am 23.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 279/02 Verkündet am: 23. Mai 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Landgericht Bad Kreuznach Urteil, 18. Mai 2016 - 3 O 41/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten das Kfz Golf Cabrio, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: WVWZZZ1EZYK... herauszugeben. 3. Es wird festgestellt, dass der Kläger nich

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2015 - III ZR 27/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 27/14 Verkündet am: 10. Dezember 2015 A n k e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 27. März 2015 - 8 U 70/14

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 11.04.2014 - 6 O 240/12 - wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Dieses und das angefochtene Urteil si

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 25. Feb. 2014 - I-1 U 86/13

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Februar 2013 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil und das angefochte

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 18. Mai 2004 - 12 U 66/04

bei uns veröffentlicht am 18.05.2004

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30. September 2003 - 3 O 608/02 - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstr

Landgericht Karlsruhe Urteil, 30. Sept. 2003 - 3 O 608/02

bei uns veröffentlicht am 30.09.2003

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrage

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(1) War der Besitzer bei dem Erwerb des Besitzes nicht in gutem Glauben, so haftet er dem Eigentümer von der Zeit des Erwerbs an nach den §§ 987, 989. Erfährt der Besitzer später, dass er zum Besitz nicht berechtigt ist, so haftet er in gleicher Weise von der...