(1) Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so finden die Vorschriften des § 947 entsprechende Anwendung.

(2) Der Untrennbarkeit steht es gleich, wenn die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein würde.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

§ 259 StGB: Hehlerei

12.03.2015

Online-Kommentar zur Hehlerei - § 259 StGB - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Strafrecht

Steuerrecht: Bilanzielle Behandlung von Pfandgeldern

16.12.2009

Anwalt für Einkommenssteuerrecht - Steuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen


(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wert

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Jan. 2019 - IX ZR 110/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 110/17 Verkündet am: 24. Januar 2019 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO § 48 Satz 1 a)

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - 3 StR 67/19

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 67/19 vom 20. März 2019 in der Strafsache gegen wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2019:200319B3STR67.19.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung de

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Sept. 2010 - IX ZR 212/09

bei uns veröffentlicht am 23.09.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 212/09 Verkündet am: 23. September 2010 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 129 Abs. 1 B

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2019 - V ZR 255/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2019

Berichtigt durch Beschluss vom 14. August 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 255/17 Verkündet am: 19. Juli 2019 Weschenfeld

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Mai 2011 - IV ZR 247/09

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IV ZR 247/09 vom 25. Mai 2011 in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die Vorsitzende Richterin Dr. Kessal-Wulf, die Richter Wendt, Felsch, die Richterinnen Harsdorf-Gebhardt und Dr. Brock

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Mai 2011 - IV ZR 117/09

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 117/09 Verkündetam: 25.Mai2011 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB.

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Nov. 2011 - V ZR 231/10

bei uns veröffentlicht am 11.11.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 231/10 Verkündet am: 11. November 2011 Mayer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2013 - XII ZR 19/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 19/11 Verkündet am: 20. November 2013 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 31. Juli 2017 - 8 U 308/16

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 08.01.2016, Az. 9 O 6610/05, im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: a) Es wird festgestel

Landgericht München I Urteil, 19. Jan. 2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2018

Tenor I. Der Angeklagte P1. P2. K… ist schuldig des vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Waffen und Munition in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in neun Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen in Tatme

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Apr. 2018 - 5 StR 611/17

bei uns veröffentlicht am 10.04.2018

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 73 Hat ein Angeklagter wirksam auf die Rückgabe bei ihm sichergestellter Betäubungsmittelerlöse verzichtet, bedarf es auch aufgrund der seit 1. Juli 2017 geltenden §§ 73 ff. StGB regelmäß

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. März 2018 - 8 C 9/17

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin betreibt einen gewerblichen Pfandleihbetrieb. Sie wendet sich gegen Regelungen in der Gewerbeordnung (GewO) und der Pfandleiherver

Bundesgerichtshof Urteil, 01. Feb. 2018 - III ZR 53/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 53/17 Verkündet am: 1. Februar 2018 P e l l o w s k i Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:010218UIIIZR53.17.0 Der III. Zivilsenat de

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2016 - 1 U 165/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.11.2015, Az. 12 O 480/14 wird das Urteil dahin abgeändert, dass die im Tenor des Landgerichts unter Ziff. 2 zuerkannten vorgerichtlichen Anwaltskosten nur 2.7

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Okt. 2015 - V ZR 240/14

bei uns veröffentlicht am 16.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 240/14 Verkündet am: 16. Oktober 2015 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 92

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 04. Feb. 2015 - VI-U (Kart) 16/14

bei uns veröffentlicht am 04.02.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. März 2014 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - im Ausspruch zu Ziffer 2. dahin abgeändert, dass die Klä

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 28. Okt. 2014 - 12 U 28/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil des Landgerichts Ravensburg vom 30. Januar 2014 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kost

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Juli 2014 - 7 K 2736/12

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckb

Landgericht Köln Urteil, 06. März 2014 - 88 O 65/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.340,16 € (brutto) nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1.2.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Auskunftserteilung und Rechnungslegung gemäß Ziffer 2. W

Landgericht Ravensburg Beschluss, 30. Jan. 2014 - 4 O 260/12

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor 1. Der angerufene Rechtsweg zu den Zivilgerichten ist für den Hilfsantrag Ziffer 1 und den Antrag Ziffer 2 unzulässig. 2. Das Verfahren, soweit nach dem Teilurteil vom 30.1.2014 hier noch anhängig, wird an das zuständige Verwaltungsge

Bundesfinanzhof Urteil, 09. Jan. 2013 - I R 33/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2013

Tatbestand 1 A. Zwischen den Beteiligten ist die bilanzsteuerrechtliche Behandlung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder streitig. Streitjahre sind 1999 bis 2002.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 23. Feb. 2010 - 10 U 75/09

bei uns veröffentlicht am 23.02.2010

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.06.2009 (4 O 11/09) wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last. 3. Das Urteil ist vorläufi

Referenzen

(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die...
(1) Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die...