Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 908 Drohender Gebäudeeinsturz

Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird, so kann der Eigentümer von demjenigen, welcher nach dem § 836 Abs. 1 oder den §§ 837, 838 für den eintretenden Schaden verantwortlich sein würde, verlangen, dass er die zur Abwendung der Gefahr erforderliche Vorkehrung trifft.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers


(1) Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 837 Haftung des Gebäudebesitzers


Besitzt jemand auf einem fremden Grundstück in Ausübung eines Rechts ein Gebäude oder ein anderes Werk, so trifft ihn anstelle des Besitzers des Grundstücks die im § 836 bestimmte Verantwortlichkeit.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen


Wer die Unterhaltung eines Gebäudes oder eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes für den Besitzer übernimmt oder das Gebäude oder das Werk vermöge eines ihm zustehenden Nutzungsrechts zu unterhalten hat, ist für den durch den Einsturz oder die

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2019 - V ZR 152/18

bei uns veröffentlicht am 13.12.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 152/18 Verkündet am: 13. Dezember 2019 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 227 Abs. 1

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2012 - V ZR 215/11

bei uns veröffentlicht am 10.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZR 215/11 vom 10. Mai 2012 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth und die Ric

Landgericht München II Endurteil, 01. Feb. 2017 - 2 O 1900/16

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Be

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 19. Jan. 2015 - 5 U 78/14

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29.04.2014 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn mit dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben. Die Sache wird zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Gericht d

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