Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 360 Zusammenhängende Verträge

(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen und liegen die Voraussetzungen für einen verbundenen Vertrag nicht vor, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines damit zusammenhängenden Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Auf die Rückabwicklung des zusammenhängenden Vertrags ist § 358 Absatz 4 Satz 1 bis 3 entsprechend anzuwenden. Widerruft der Verbraucher einen Teilzeit-Wohnrechtevertrag oder einen Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, hat er auch für den zusammenhängenden Vertrag keine Kosten zu tragen; § 357c Absatz 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.

(2) Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Leistung betrifft, die von dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags oder einem Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Unternehmer des widerrufenen Vertrags erbracht wird. Ein Darlehensvertrag ist auch dann ein zusammenhängender Vertrag, wenn das Darlehen, das ein Unternehmer einem Verbraucher gewährt, ausschließlich der Finanzierung des widerrufenen Vertrags dient und die Leistung des Unternehmers aus dem widerrufenen Vertrag in dem Darlehensvertrag genau angegeben ist.

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Bankrecht: Anforderungen an die Widerrufsinformation bei Verbraucherdarlehensvertrag

20.08.2015

Der Darlehensgeber hat keine gesonderte Widerrufsbelehrung gem. § 360 BGB mehr zu erteilen, sondern die Informationen zum Widerrufsrecht sind in den Darlehensvertrag aufzunehmen.
Anlegerrecht

Widerrufsrecht: Erfolglose Revision mangels Widerrufsrecht nach Haustürwiderrufsgesetz

02.03.2012

Vorformulierte Widerrufsbelehrungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen i. S. von § 305 BGB - BGH-Urteil vom 06.12.2011-Az: XI ZR 442/10
Wirtschaftsrecht

Darlehensrecht: Zur Bedeutung der Erteilung einer objektiv nicht erforderlichen nachträglichen Widerrufsbelehrung

14.02.2012

Maßgebend ist der für die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geltende Grundsatz der objektiven Auslegung-BGH vom 06.12.11-Az:XI ZR 401/10
Wirtschaftsrecht

Referenzen - Gesetze |

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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 12 Verbundene Verträge und entgeltliche Finanzierungshilfen


(1) Die §§ 1 bis 11 gelten entsprechend für die in § 506 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Verträge über entgeltliche Finanzierungshilfen. Bei diesen Verträgen oder Verbraucherdarlehensverträgen, die mit einem anderen Vertrag gemäß §
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag


(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen


(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlu

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen


(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überla

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. März 2019 - XI ZR 44/18

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 44/18 vom 19. März 2019 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 495 Abs. 2 (Fassung bis 29. Juli 2010) Zum Widerruf der Willenserklärung des Verbrauchers auf Abschluss ei

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Juli 2012 - III ZR 252/11

bei uns veröffentlicht am 19.07.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 252/11 Verkündet am: 19. Juli 2012 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 346 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2011 - XI ZR 401/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 401/10 Verkündet am: 6. Dezember 2011 Herrwerth Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Dez. 2011 - XI ZR 442/10

bei uns veröffentlicht am 06.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 442/10 Verkündet am: 6. Dezember 2011 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Dez. 2018 - I ZR 51/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 51/17 Verkündet am: 13. Dezember 2018 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 01. März 2012 - III ZR 83/11

bei uns veröffentlicht am 01.03.2012

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 83/11 Verkündet am: 1. März 2012 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 467/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL XI ZR 467/15 Verkündet am: 21. Februar 2017 Herrwerth, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2012 - II ZR 1/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 1/11 Verkündet am: 22. Mai 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2012 - II ZR 233/10

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 233/10 Verkündet am: 22. Mai 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Mai 2012 - II ZR 88/11

bei uns veröffentlicht am 22.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 88/11 Verkündet am: 22. Mai 2012 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Landgericht München II Endurteil, 03. Mai 2019 - 11 O 2908/15 Fin

bei uns veröffentlicht am 03.05.2019

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger 6.308,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.02.2017 zu zahlen. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiese

Landgericht München II Endurteil, 01. März 2019 - 11 O 4716/17 Fin

bei uns veröffentlicht am 01.03.2019

Tenor 1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 95.743,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 5.038,66 € ab dem 5.01.2014, aus 10.077,32

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 25. Feb. 2016 - 6 O 6071/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass das Darlehensverhältnis Nr. 6500310989 durch Widerrufserklärung mit Schreiben vom 26.01.2015 in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt wurde. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 04. Aug. 2015 - 6 O 7471/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 6 O 7471/14 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit 1) ... - Klägerin 2) 2) ... - Kläger Prozessbevollmächtigte zu 1 und 2: ... gegen ... - Bekla

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 15. Okt. 2015 - 6 O 2628/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Landgericht Nürnberg-Fürth Az.: 6 O 2628/15 Im Namen des Volkes Verkündet am 15.10.2015 gez. ..., Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit ... - Kläger Prozessbevollmächtigte: R

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 30. Juli 2015 - 6 O 214/15

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Gründe Landgericht Fürth 6 O 214/15 Endurteil 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistu

Landgericht Memmingen Endurteil, 27. Juli 2018 - 21 O 1626/17

bei uns veröffentlicht am 27.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbesta

Landgericht Traunstein Endurteil, 14. Jan. 2015 - 5 O 2155/14

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu v

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 29. Sept. 2014 - 6 O 2273/14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 55.778,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 10.03.2014 zu zahlen. Der Beklagten wird nachgelassen, aus dem Zinsbetrag die Kapitaler

Landgericht Nürnberg-Fürth Endurteil, 27. Okt. 2014 - 10 O 3952/14

bei uns veröffentlicht am 27.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen je zur Hälfte die Kosten des Rechtsstreits. III. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Jeder der Kläger kann die gegen ihn geri

Landgericht München I Endurteil, 20. Jan. 2016 - 15 S 3363/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 16.01.2015, Az. 463 C 18419/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vo

Landgericht Hamburg Urteil, 12. Nov. 2018 - 318 O 141/18

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die primären Leistungspflichten des Klägers aus dem mit der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 26.05.2014 über € 25.161,83 zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen aufgrund

Landgericht Heilbronn Urteil, 24. Jan. 2018 - Ve 6 O 311/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Be

Landgericht Hamburg Urteil, 22. März 2017 - 305 O 129/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Besc

Bundesgerichtshof Versäumnisurteil, 21. Feb. 2017 - XI ZR 467/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22. September 2015 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2017 - XI ZR 66/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 66/16 vom 24. Januar 2017 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2017:240117BXIZR66.16.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, den Richter Dr. Joeres s

Landgericht Hamburg Urteil, 23. Nov. 2016 - 305 O 74/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen der Beklagten und den Klägern mit der Nummer 4....6 aufgrund des Widerrufs der Kläger mit Schreiben vom 01.10.2015 beendet und in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde.

Landgericht Ravensburg Urteil, 22. Nov. 2016 - 2 O 41/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der mit der Beklagten abgeschlossenen Darlehensvertrag auf CFR-Basis vom 30.03.2007 Nr. X sich durch den erklärten Widerruf vom 07.09.2015 in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt hat. 2. Die Beklagt

Landgericht Stuttgart Beschluss, 15. Nov. 2016 - 4 S 254/16

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor 1. Die Berufungsklägerin wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, ihre Berufung ohne mündliche Verhandlung gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. 2. Sie erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Hinweis bis zum 5.12.2016.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 20. Okt. 2016 - 18 U 152/15

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster – Aktenzeichen: 010 O 46/15 – vom 18.November 2015 teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Okt. 2016 - 6 U 78/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.03.2016, Az. 25 O 176/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollst

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2016 - 325 O 42/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende (Verbraucher-) Darlehensvertrag mit der Kontonummer: 6...7, Hauptdarlehensnummer: 6...9 aufgrund des Widerrufs des Klägers vom 07.05.2015 beendet worden ist. II. Er wi

Landgericht Münster Urteil, 18. Aug. 2016 - 014 O 598/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1 T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streite

Oberlandesgericht Köln Urteil, 06. Juli 2016 - 13 U 103/14

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 31.7.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (15 O 549/13) abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.931,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins seit dem 15.11

Landgericht Münster Urteil, 05. Juli 2016 - 014 O 536/15

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 18.505,67 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.04.2016 zu zahlen. Die Beklagte wird ferner verurteilt, eine löschungsfähige Quittung nach §§ 1

Landgericht Hamburg Urteil, 11. Apr. 2016 - 318 O 284/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.   Beschluss

Landgericht Münster Urteil, 22. März 2016 - 014 O 473/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand 2Die Kläger schlossen

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2016 - XI ZR 549/14

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 549/14 Verkündet am: 23. Februar 2016 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:230216UXIZR549.14.0 Der XI.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2016 - XI ZR 101/15

bei uns veröffentlicht am 23.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil XI ZR 101/15 Verkündet am: 23. Februar 2016 Mayer, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Landgericht Hamburg Urteil, 17. Feb. 2016 - 312 O 195/15

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleichen Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen über die kostenpflichtige Nutzung vo

Landgericht Krefeld Urteil, 21. Jan. 2016 - 5 O 252/15

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten um die Wirksamkeit

Landgericht Münster Urteil, 29. Dez. 2015 - 014 O 203/15

bei uns veröffentlicht am 29.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand 2Die Parteien streiten ü

Landgericht Bonn Urteil, 29. Dez. 2015 - 3 O 446/14

bei uns veröffentlicht am 29.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.298,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die K

Landgericht Essen Urteil, 21. Dez. 2015 - 6 O 161/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über die Wi

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 16. Nov. 2015 - 6 U 171/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor 1. Der Senat beabsichtigt, dem Antrag der Klägerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist stattzugeben, die damit zulässige Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom

Landgericht Dortmund Urteil, 30. Okt. 2015 - 3 O 526/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger als Gesamtschuldner tragen die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 155.000,00 €. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Bet

Landgericht Duisburg Urteil, 26. Okt. 2015 - 4 O 96/15

bei uns veröffentlicht am 26.10.2015

Tenor Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d 2Die Kläger verlange

Landgericht Bonn Urteil, 23. Sept. 2015 - 9 O 26/15

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. 1 Tatbestand 2Die Klägerin, ein Versicherungsunternehmen

Landgericht Essen Urteil, 10. Sept. 2015 - 6 O 217/15

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Die Parteien streiten über einen

Landgericht Köln Urteil, 27. Juli 2015 - 26 O 471/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger verlangt von der Bek

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(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit...
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(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von...
(1) Der Verbraucher hat im Falle des Widerrufs keine Kosten zu tragen. Die Kosten des Vertrags, seiner Durchführung und seiner Rückabwicklung hat der Unternehmer dem Verbraucher zu erstatten. Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung von...