Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 272 Zwischenzinsen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 272 Zwischenzinsen
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Bezahlt der Schuldner eine unverzinsliche Schuld vor der Fälligkeit, so ist er zu einem Abzug wegen der Zwischenzinsen nicht berechtigt.

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Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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published on 14.11.2014 00:00

Tenor Die als Gegenvorstellung auszulegende Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Senatsbeschluss vom 15.09.2014 wird zurückgewiesen. Gründe   1 1. Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss
published on 19.12.2011 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15.04.2011, Az. 26 O 31/11 a b g e ä n d e r t: a) Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2 - als Gesamtgläu
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