Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens

(1) Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen, können die Einkünfte verwendet werden, die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt.

(2) Die Eltern können die Einkünfte des Vermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens und für den Unterhalt des Kindes nicht benötigt werden, für ihren eigenen Unterhalt und für den Unterhalt der minderjährigen Geschwister des Kindes verwenden, soweit dies unter Berücksichtigung der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten der Billigkeit entspricht.

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Erbrecht: Vater muss über Vermögensverwaltung seines erbenden Kindes Rechenschaft ablegen

23.01.2014

Dem Kind steht darüber hinaus eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit zu.
allgemeines

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1698 Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung


(1) Endet oder ruht die elterliche Sorge der Eltern oder hört aus einem anderen Grunde ihre Vermögenssorge auf, so haben sie dem Kind das Vermögen herauszugeben und auf Verlangen über die Verwaltung Rechenschaft abzulegen. (2) Über die Nutzungen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts


(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbe

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Amtsgericht Siegen Beschluss, 17. Sept. 2014 - 31 IV 618/10

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor Der Antrag der Beteiligten vom ? (ohne Datum), hier eingegangen am 11. September 2014 auf Zurücknahme des unter VwBNr. 73148 verwahrten Erbvertrags vom 9. März 2010 – UR und des im Schreiben der Beteiligten konkludent  enthaltenen Antrags auf

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 26. Nov. 2013 - 11 UF 451/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinzig vom 28. Juni 2013 in seiner Ziffer 3 dahin abgeändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Rechenschaftslegung über die Verwendung d

Bundesfinanzhof Urteil, 22. Okt. 2013 - X R 26/11

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die in den Streitjahren 1998 bis 2002 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil, 26. Mai 2011 - 8 U 519/09 - 136

bei uns veröffentlicht am 26.05.2011

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 6.10.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken – 4 O 401/03 – wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 17. Feb. 2010 - 3 L 222/07

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit der Aufhebung von BAföG-Leistungsbescheiden und die Rückforderung von Ausbildungsförderung. 2 Der am (..) Mai 1980 geborene Kläger stellte unt

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 19. Sept. 2008 - 3 Wx 98/03

bei uns veröffentlicht am 19.09.2008

Tenor Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1. und 2. werden die Beschlüsse des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Eutin vom 20. Mai 2003 und des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 14. Oktober 2003 aufgehoben.

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 26. Apr. 2007 - 2 K 319/04

bei uns veröffentlicht am 26.04.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die steuerrechtliche Anerkennung von Unterbeteiligungen an GmbH-Anteilen. 2 Der Kläger gründete zusammen mit zwei anderen Gesellschaftern mit Gesellschaftsvertrag vom 21.09.1990 die S-GmbH. Das Stammka

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(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich...