Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1196 Eigentümergrundschuld

(1) Eine Grundschuld kann auch für den Eigentümer bestellt werden.

(2) Zu der Bestellung ist die Erklärung des Eigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass die Grundschuld für ihn in das Grundbuch eingetragen werden soll, und die Eintragung erforderlich; die Vorschrift des § 878 findet Anwendung.

(3) Ein Anspruch auf Löschung der Grundschuld nach § 1179a oder § 1179b besteht nur wegen solcher Vereinigungen der Grundschuld mit dem Eigentum in einer Person, die eintreten, nachdem die Grundschuld einem anderen als dem Eigentümer zugestanden hat.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen


Eine von dem Berechtigten in Gemäßheit der §§ 873, 875, 877 abgegebene Erklärung wird nicht dadurch unwirksam, dass der Berechtigte in der Verfügung beschränkt wird, nachdem die Erklärung für ihn bindend geworden und der Antrag auf Eintragung bei dem

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten


(1) Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht


(1) Wer als Gläubiger einer Hypothek im Grundbuch eingetragen oder nach Maßgabe des § 1155 als Gläubiger ausgewiesen ist, kann von dem Eigentümer die Löschung dieser Hypothek verlangen, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Eintragung mit dem Eigentum in einer

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2011 - V ZB 271/10

bei uns veröffentlicht am 14.07.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 271/10 vom 14. Juli 2011 in der Grundbuchsache betreffend das Grundbuch von Wangen Nr. 6063 Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 1030 Ein Nießbrauch kann an dem eigenen Grundstück bestellt

Oberlandesgericht München Beschluss, 31. Aug. 2016 - 34 Wx 18/16

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Landshut - Grundbuchamt - vom 30. November 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2017 - V ZB 131/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 131/16 vom 12. Oktober 2017 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 27 Satz 1 Die Vorlage eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem neben dem Anspruch auf Rü

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Okt. 2016 - V ZB 198/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 198/15 vom 12. Oktober 2016 in der Grundbuchsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 878; GBO § 19; WEG § 8; BauGB § 172 Abs. 1 Satz 4 1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grun

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 14. Juli 2016 - 5 U 148/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.11.2015 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus der vollstreckbaren, sich i

Bundesgerichtshof Urteil, 24. März 2016 - IX ZR 259/13

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 259/13 Verkündet am: 24. März 2016 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1197 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Sept. 2014 - III ZR 217/13

bei uns veröffentlicht am 11.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 217/13 Verkündet am: 11. September 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 199 Ab

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