Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 5Amtlich · § 5 UrhG

Zuständige Stelle

Zeitreise: 24.06.2019

Die Unterrichtung kann bei jeder Industrie- und Handelskammer erfolgen, die diese anbietet.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes