Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 16Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“

Zeitreise: 05.05.2015

Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung „Tiefbohrtechnik“ findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Bohrtechnische Prozesse, 2. Bohrtechnik und Bergrecht, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.