Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 46 Entscheidung über die Zulassung

(1) Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

(2) Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.

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§ 73a SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 73a SGB 5 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 56 Fortbildungsprüfungen


(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die zuständige Stelle Prüfungsausschüsse. § 37 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3 Satz 1 sowie § 39 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 und 3 und die §§ 40 bis 42, 46 und 4

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 73a SGB 5.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2016 - 22 ZB 15.2476

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Klägerin. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 € festgesetzt

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2015 - M 16 K 13.4128

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 16 K 13.4128 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Oktober 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 420 Hauptpunkte: Ausbildungsberuf Fischwirt/-in; Betriebliche

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Jan. 2014 - 13 K 6769/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten v

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 20. Nov. 2012 - 3 A 401/11

bei uns veröffentlicht am 20.11.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Beurteilung von schriftlichen Prüfungsleistungen im Rahmen der Abschlussprüfung zur geprüften Rechtsfachwirtin. 2 Die Klägerin legte als Teilnehmerin der Abschlussprüfung zur geprüften Rechtsfachwi

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Mai 2012 - 9 S 2246/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Juli 2011 - 12 K 5233/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 08. Mai 2006 - 7 S 1666/05

bei uns veröffentlicht am 08.05.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Dezember 2004 - 7 K 821/04 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht z