Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 16 Förderungsdauer im Ausland

(1) Für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 oder Absatz 5 wird Ausbildungsförderung längstens für die Dauer eines Jahres geleistet. Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts gilt Satz 1 nur für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, soweit nicht der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.

(2) Darüber hinaus kann in den Fällen einer Ausbildung im Ausland im Sinne des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 während drei weiterer Semester Ausbildungsförderung geleistet werden für den Besuch einer Ausbildungsstätte, die den im Inland gelegenen Hochschulen gleichwertig ist, wenn er für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist.

(3) In den Fällen des § 5 Absatz 2 Nummer 2 und 3 wird Ausbildungsförderung ohne die zeitliche Begrenzung der Absätze 1 und 2 geleistet.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift; Verordnungsermächtigung


(1) Für Auszubildende, denen bis zum 31. Juli 2016 nach zuvor bereits erworbenem Hochschulabschluss die Leistung von Ausbildungsförderung nach § 7 Absatz 1 bewilligt wurde, ist diese Vorschrift bis zum Ende des Ausbildungsabschnitts in der bis zum 31
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland


(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbild

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 14. März 2016 - B 3 K 15.790

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Siche

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 30. Aug. 2016 - 6 K 1785/15

bei uns veröffentlicht am 30.08.2016

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 27. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juni 2015 verpflichtet, dem Kläger für den Besuch des Deutsch-Französischen Gymnasiums C1.   in G.          für das Schulj

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Okt. 2013 - 12 A 1510/11

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Die Berufung wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe d

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 16. Nov. 2011 - 5 K 1480/10

bei uns veröffentlicht am 16.11.2011

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt.Es wird gemäß Artikel 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgender Frage eingeholt:Steht Unionsrecht einer nationalen Regelung entgegen, die die Bewilligung von Ausbildungsf

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Juni 2011 - 7 A 10396/11

bei uns veröffentlicht am 15.06.2011

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Mainz vom 10. Februar 2011 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Feb. 2010 - 11 K 3096/09

bei uns veröffentlicht am 25.02.2010

Tenor Der Bescheid des Studentenwerks Frankfurt/Oder vom 21.04.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 19.08.2009 sowie der Bescheid der Region Hannover vom 14.07.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte zu 1 wird verpfl

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. Nov. 2006 - 10 K 615/06

bei uns veröffentlicht am 15.11.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt Leistungen nach dem Bundesa

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Juli 2006 - 7 S 2965/04

bei uns veröffentlicht am 10.07.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom Sigmaringen - 1 K 882/03 - vom 14. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens. Die Revisi

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(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem...