(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 gestattet (Aufenthaltsgestattung). Er hat keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten. In den Fällen, in denen kein Ankunftsnachweis ausgestellt wird, entsteht die Aufenthaltsgestattung mit der Stellung des Asylantrags.

(2) Mit der Stellung eines Asylantrags erlöschen eine Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels und ein Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer bis zu sechs Monaten sowie die in § 81 Abs. 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Wirkungen eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes bleibt unberührt, wenn der Ausländer einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besessen und dessen Verlängerung beantragt hat.

(3) Soweit der Erwerb oder die Ausübung eines Rechts oder einer Vergünstigung von der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängig ist, wird die Zeit eines Aufenthalts nach Absatz 1 nur angerechnet, wenn der Ausländer als Asylberechtigter anerkannt ist oder ihm internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 zuerkannt wurde.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

1 Artikel zitieren .

Aufenthaltsrecht: Verhältnismäßigkeit der Zurückweisungshaft

20.06.2018

Die Haftgerichte haben bei der Anordnung von Zurückweisungshaft nicht zu prüfen, ob dem Ausländer aufgrund des Asylgesetzes der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Ausländerrecht Berlin
Allgemeines

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 26 Dauer des Aufenthalts


(1) Die Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt kann für jeweils längstens drei Jahre erteilt und verlängert werden, in den Fällen des § 25 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 jedoch für längstens sechs Monate, solange sich der Ausländer noch nicht mindesten

Beschäftigungsverordnung - BeschV 2013 | § 15a Saisonabhängige Beschäftigung


(1) Ausländerinnen und Ausländern, die auf Grund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes über das Verfahren und die Auswahl zum Zweck der Saisonbeschäftigung nach der Richtlinie 2014/36/EU des Europä
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 81 Beantragung des Aufenthaltstitels


(1) Ein Aufenthaltstitel wird einem Ausländer nur auf seinen Antrag erteilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Ein Aufenthaltstitel, der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs. 1 Nr. 2 nach der Einreise eingeholt werden kann, ist u
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vo

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 63a Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender


(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachgesucht hat und nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat, wird unverzüglich eine Bescheinigung über di

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

120 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Jan. 2019 - V ZB 159/17

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 159/17 vom 10. Januar 2019 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AufenthG § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; AsylG § 55 Abs. 1, § 71 Abs. 1 Ein Asylfolgeantrag unterbricht di

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2017 - V ZB 15/17

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 15/17 vom 9. November 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:091117BVZB15.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Ri

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2019 - V ZB 174/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 174/17 vom 21. August 2019 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2019:210819BVZB174.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. August 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2019 - V ZB 138/18

bei uns veröffentlicht am 21.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 138/18 vom 21. August 2019 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2019:210819BVZB138.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. August 2019 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2018 - V ZB 80/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 80/17 vom 20. Dezember 2018 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (ABl. EU Nr. L 180 S. 31 - Dublin-IIIVerordnung ), Art. 28 Ab

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Feb. 2017 - V ZB 10/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 10/16 vom 16. Februar 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:160217BVZB10.16.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16. Februar 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31806

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar 2

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 1 K 18.31805

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am … in Afghanistan geborene Kläger reiste im Januar/F

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Feb. 2016 - B 3 E 16.30062

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigten wird abgelehnt. Gründe

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 14. Jan. 2016 - 18 T 9417/15

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwabach vom 25.11.2015 wird zurückgewiesen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und seine eigenen notwendigen Auslagen. 3

Sozialgericht Landshut Beschluss, 06. Mai 2019 - S 11 AY 38/19 ER

bei uns veröffentlicht am 06.05.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vom 16.04.2019 wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Gegenstand des Eilverfahrens sind sog. Analogleistunge

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Okt. 2018 - M 10 S 18.4208

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die aufschieben

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 08. Apr. 2019 - L 10 AL 23/19 B ER

bei uns veröffentlicht am 08.04.2019

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 07.02.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht z

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Juni 2016 - Au 7 S 16.30627

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der 1990 geborene Antragsteller, ein tunesischer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 01. Apr. 2019 - M 16 E 19.31108

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Die Antragsgegnerin wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Durchführung seines Asylverfahrens zu gestatten. II. Die Antragsgegn

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Nov. 2016 - M 12 S 16.33538

bei uns veröffentlicht am 29.11.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az. M 12 K 16.33537) gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Oktober 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Mai 2016 - Au 6 K 15.1520

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Apr. 2016 - M 24 S 15.5285

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Gegenstand des Verfahr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Feb. 2017 - M 1 S 17.50239

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller ist nach seinen Angaben nigerianischer Staatsangehöriger und am …10.2016 n

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. März 2019 - M 25 E 19.520

bei uns veröffentlicht am 07.03.2019

Tenor I. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller bis zur Entscheidung in der Hauptsache (M 25 K …) eine Duldung zur Ausbildung zum zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Praxis … zu erteilen. II.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 13. Nov. 2015 - M 24 K 15.2129, M 24 K 15.2130

bei uns veröffentlicht am 13.11.2015

Tenor I.Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 18. Mai 2015 verpflichtet, die Kläger nach Hessen umzuverteilen. II.Der Beklagte hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III.Die

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. März 2019 - M 9 S 17.50582

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen einen sog. Dublin-Bescheid. Er wurde nach eigenen

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 17. Sept. 2018 - L 8 AY 13/18 B

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 22. Juni 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist im Verfahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 19 ZB 15.318

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2017 - 10 CE 16.2342

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Jan. 2017 - M 24 K 16.3615

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 20. Dez. 2016 - Au 6 S 16.1711

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Gründe I. Der Antragsteller, ein 1989 geborener, pakistanischer Asylbewerber, w

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Dez. 2016 - Au 6 K 16.1658, Au 6 S 16.1659

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. III. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird für das Antrags- wie für das Klageverfahren abgelehn

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2019 - M 9 K 18.2720

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Feb. 2019 - M 25 S 19.383

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ein pakistan

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - 8 ZB 19.32392

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der allein

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Aug. 2017 - B 6 E 17.646

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen seine am

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2019 - 8 ZB 19.32389

bei uns veröffentlicht am 04.07.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 1. Der allein g

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 31. Juli 2017 - B 3 K 17.32322

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am … geborene Kläg

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 05. Apr. 2017 - W 5 E 17.31437

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des Bevollmächtigte

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Aug. 2017 - W 1 E 17.33120

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der am … 1995 geborene Antragsteller begehrt eine vorlä

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Feb. 2016 - W 6 S 16.30172

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf B

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Feb. 2016 - W 6 S 16.30122

bei uns veröffentlicht am 22.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Antrag auf B

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 24. Juli 2017 - W 1 E 17.32820

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe Der am … 1991 geborene Antragsteller begehrt eine vorlä

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Dez. 2015 - M 12 S 15.50773

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die ihm drohende Überstellu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 02. Feb. 2016 - Au 4 S 16.30068

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begeht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen ei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Sept. 2017 - M 25 E 17.3413

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege der e

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Aug. 2018 - Au 6 S 18.1151

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die An

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 19 CE 17.1079

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2016 - 21 C 16.30043

bei uns veröffentlicht am 17.10.2016

Tenor I. Der Rechtsstreit wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dem Senat übertragen. II. Die Beschwerde wird verworfen. III. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Januar 201

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Jan. 2018 - 24 K 17.45 600

bei uns veröffentlicht am 10.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Jan. 2016 - Au 1 K 15.1486

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am ... 1999 geborene Kläger ist syrischer Staatsangehöriger und reiste Anfang Juli 2014 als

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Jan. 2016 - AN 1 S 16.30045

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 5.500 EUR. Gründe I. Die Antragsteller sind kosovarische Staatsangehörige und b

Verwaltungsgericht Bayreuth Gerichtsbescheid, 12. Juli 2017 - B 3 K 17.31769

bei uns veröffentlicht am 12.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Jan. 2017 - M 24 K 16.3587

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter

Referenzen

(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachgesucht hat und nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat, wird unverzüglich eine Bescheinigung über die Meldung als...
(1) Einem Ausländer, der um Asyl nachgesucht hat und nach den Vorschriften des Asylgesetzes oder des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden ist, aber noch keinen Asylantrag gestellt hat, wird unverzüglich eine Bescheinigung über die Meldung als...
(1) Ein Aufenthaltstitel wird einem Ausländer nur auf seinen Antrag erteilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. (2) Ein Aufenthaltstitel, der nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 99 Abs. 1 Nr. 2 nach der Einreise eingeholt werden kann, ist unverzüglich...
(1) Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder2. internationalen Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember...