(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.

(2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume, in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.

(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn

a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann,
sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.

(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.

(6) Es ist sicherzustellen, daß Nachtarbeitnehmer den gleichen Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen haben wie die übrigen Arbeitnehmer.

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Arbeitsrecht: Stück- und Akkordlöhne sind Bestandteile des Mindestlohns

31.05.2017

Stück- und Akkordlöhne können Gehaltsbestandteile sein und sind auch nach dem Mindestlohngesetz zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Mindestlohn für die geleisteten Stunden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

11.04.2017

Alle zwingend und transparent geregelten Gegenleistungen des Arbeitgebers sind Bestandteil des Mindestlohns.

Angemessener Zuschlag bei Dauernachtarbeit?

von Rechtsanwalt Boris Maskow, LL.M., Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB
19.07.2016

In vielen Branchen wird rund um die Uhr gearbeitet, Nachtarbeit ist weithin üblich. Gemäß § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dafür ein angemessener Zuschlag zu zahlen. Aber was ist "angemessen"?

Arbeitsrecht: Kündigung eines alkoholkranken Berufskraftfahrers

29.01.2015

Berufskraftfahrer - Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss - Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten in erheblichem Maße - Unfall - Kündigung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin Mitte

Arbeitsrecht: Anspruch auf Zusatzurlaub

21.12.2011

Bereitschaftsdienststunden in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sind Nachtarbeitsstunden iSv. § 27 Abs. 1 TV-Ärzte HELIOS - BAG vom 14.09.11 - Az:10 AZR 208/10
Tarifvertragsrecht

Ausgleich für Nachtarbeit: Stewardess mit Zugschaffnerfunktion

25.10.2011

§ 6 Abs.5 ArbZG überlässt Ausgestaltung des Ausgleichs für Nachtarbeit wegen größerer Sachnähe den Tarifvertragsparteien-BAG vom 18.05.11-Az:10 AZR 369/10
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

09.12.2009

Der in § 6 Abs. 5 ArbZG nur allgemein geregelte Anspruch auf angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit kann durch einzelvertragliche Vereinbarung, auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, näher ausgestaltet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Urlaubsansprüche

Referenzen - Gesetze | § 2 PostLEntgV

§ 2 PostLEntgV zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 2 PostLEntgV wird zitiert von 6 anderen §§ im Postleistungsentgeltverordnung.

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 7 Abweichende Regelungen


(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden, 1. abweichend von § 3 a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig u

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 u

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 21a Beschäftigung im Straßentransport


(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschrifte

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 22 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,2. entgegen §
§ 2 PostLEntgV zitiert 2 andere §§ aus dem Postleistungsentgeltverordnung.

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit. (2) Arbeitn

Arbeitszeitgesetz - ArbZG | § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer


Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglic

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Landesarbeitsgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 4 Sa 557/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6. Juni 2014 - 27 Ca 14113/13 - werden zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kl

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 03. Jan. 2018 - AN 4 S 17.02428

bei uns veröffentlicht am 03.01.2018

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 11. Dezember 2017 erhobenen Klage der Antragstellerin gegen Nr. 1 des Bescheides des Antragsgegners vom 8. November 2017 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Ve

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Feb. 2017 - 7 Sa 365/16

bei uns veröffentlicht am 17.02.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 14.4.2016 - 5 Ca 2236/15 unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten zu Ziffern 2 und 3 abgeändert. 1. Die Beklagte wird verurteilt an de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 16. Jan. 2014 - Au 5 K 13.1508

bei uns veröffentlicht am 16.01.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher

Landesarbeitsgericht München Urteil, 27. Okt. 2016 - 3 Sa 370/16

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 14.04.2016 - 5 Ca 2239/15 - in Ziffern 2 und 3 abgeändert und wie folgt gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.088,40 €

Landesarbeitsgericht München Urteil, 08. Nov. 2016 - 9 Sa 367/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 14.04.2016, Az. 5 Ca 2237/15, teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst. Die Beklagte w

Bundesarbeitsgericht Urteil, 19. Sept. 2018 - 10 AZR 496/17

bei uns veröffentlicht am 19.09.2018

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 16. August 2017 - 19 Sa 69/16 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Juni 2018 - 3 Sa 226/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.556,10 Euro brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.04.2017 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist,

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Juni 2018 - 5 Sa 446/17

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 20. September 2017, Az. 6 Ca 447/16, teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin über den vom Arbeitsg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Mai 2018 - 8 C 13/17

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Berechnungsmodalitäten der nach dem Arbeitszeitgesetz zulässigen durchschnittlichen Höchstarbeitszeit.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 26. Apr. 2018 - 2 Sa 391/17

bei uns veröffentlicht am 26.04.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 30.05.2017 - 8 Ca 78/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2018 - 5 AZR 25/17

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 7. Dezember 2016 - 3 Sa 43/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. März 2018 - 10 AZR 34/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 7. September 2016 - 11 Sa 1206/15 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2018 - 5 AZR 69/17

bei uns veröffentlicht am 17.01.2018

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 2016 - 1 Sa 234/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - 5 AZR 699/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. September 2016 - 11 Sa 78/16 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Dez. 2017 - 5 AZR 864/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. November 2016 - 5 Sa 298/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Okt. 2017 - 10 AZR 330/16

bei uns veröffentlicht am 18.10.2017

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17. März 2016 - 17 Sa 1660/15 - wird zurückgewiesen, soweit das Revisionsverfahren nicht durch Beschluss

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 58/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Das Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 69/16) wird in der Hauptsache aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 60/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund - Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 82/16) teilweise abgeändert und im Übrigen zur Klarstellung wie folgt neu gefasst. 1. Es wird festgest

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 59/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund - Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 83/16) teilweise abgeändert und im Übrigen zur Klarstellung wie folgt neu gefasst. 1. Es wird festgest

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 17. Okt. 2017 - 2 Sa 57/17

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die Berufung wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. II. Das Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund – Kammern Neubrandenburg – vom 21. März 2017 (13 Ca 61/16) wird in der Hauptsache aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 21. Sept. 2017 - 5 Sa 40/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 29. November 2016, Az. 8 Ca 969/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revisio

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Sept. 2017 - 10 AZR 171/16

bei uns veröffentlicht am 20.09.2017

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Januar 2016 - 2 Sa 375/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung de

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Aug. 2017 - 10 AZR 859/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Juli 2016 - 20 Sa 639/16, 20 Sa 975/16 - aufgehoben und die Sache zur neuen Verhand

Arbeitsgericht Freiburg Urteil, 19. Juli 2017 - 12 Ca 63/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.3. Der Streitwert wird auf EUR 2.223,19 festgesetzt.4. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darüber, ob der Verdienstausgleich b

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Juli 2017 - 8 Sa 516/16

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 17.11.2016, Az.: 8 Ca 1407/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten in der...

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Juni 2017 - 10 AZR 330/16 (A)

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor 1. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass der Arbeitnehmer im Anwendungsbereich des § 106 GewO eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nicht b

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Apr. 2017 - 10 AZR 589/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. August 2015 - 5 Sa 87/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Apr. 2017 - 1 AZR 427/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor I. Auf die Revision des Beklagten wird unter deren Zurückweisung im Übrigen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 9. April 2015 - 5 Sa 229/14 - im Tenor unte

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 AZR 323/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 13. April 2016 - 8 Sa 657/15 -, unter Zurückweisung der Revision im Übrigen, teilweise aufgeh

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 31. Jan. 2017 - 5 Sa 28/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 03.12.2015 - 1 Ca 1102/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die weitere Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Die Revision

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Dez. 2016 - 5 AZR 374/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. April 2016 - 10 Sa 2139/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 22. Nov. 2016 - 5 Sa 298/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 07.10.2015 - 3 Ca 149/15 - teilweise abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als restliches Arbeitsentgelt für den Monat Januar 2015 € 1,68

Arbeitsgericht Mönchengladbach Urteil, 16. Nov. 2016 - 6 Ca 2087/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor 1.Die Klage wird abgewiesen. 2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3.Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 257,10 €. 4.Die Berufung wird gesondert zugelassen. 1T a t b e s t a n d: 2Die Parteien streiten

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 5 AZR 219/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Februar 2016 - 18 Sa 1845/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 5 AZR 188/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Februar 2016 - 2 Sa 2002/15 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 5 AZR 220/16

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Januar 2016 - 18 Sa 1844/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 08. Sept. 2016 - 11 Sa 78/16

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 – 3 Ca 1354/15 – wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch darü

Bundesarbeitsgericht Urteil, 04. Aug. 2016 - 6 AZR 130/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2014 - 3 Sa 571/14 - teilweise aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 04. Aug. 2016 - 6 AZR 129/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2014 - 3 Sa 570/14 - teilweise aufgehoben.

Arbeitsgericht Trier Urteil, 21. Juni 2016 - 3 Ca 1527/15

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger rückständige Fahrtkosten für die Zeit von Januar bis September sowie für November und Dezember von insgesamt 390,90 € brutto nebst Z

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. Juni 2016 - 5 TaBV 7/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19.11.2014 (5 BV 5/14) wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 19.11.2014 (5 BV 5/14)

Bundesarbeitsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 25. Apr. 2016 - 3 Sa 529/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 27.10.2015 - 8 Ca 899/15 - aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: a) Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 510,88 € brutt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 12. Apr. 2016 - 9 AZR 744/14

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor 1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Juni 2014 - 3 Sa 230/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 11. Apr. 2016 - 3 Sa 489/15

bei uns veröffentlicht am 11.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.08.2015, Az.: 7 Ca 939/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien des vorliegen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 17. Feb. 2016 - 3 Sa 1331/15

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 31.08.2015 – 4 Ca 1950/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien stre

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 28. Jan. 2016 - 2 Sa 292/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 19. Mai 2015 - 4 Ca 3545/14 - in Ziffer 1 des Urteilstenors wie folgt abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 154,04 € brutto nebst Zinsen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 13. Jan. 2016 - 10 AZR 792/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor 1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 14. Oktober 2014 - 2 Sa 135/14 - aufgehoben, soweit es die Berufung des Klägers gegen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 10 AZR 423/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2014 - 6 Sa 106/13 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht auf die Berufung der Be

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