(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Satz 2 zugelassen wird. § 72 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. In den Fällen des § 85 Abs. 2 findet die Rechtsbeschwerde nicht statt.

(2) Für das Rechtsbeschwerdeverfahren gelten die für das Revisionsverfahren maßgebenden Vorschriften sowie die Vorschrift des § 85 über die Zwangsvollstreckung entsprechend, soweit sich aus den §§ 93 bis 96 nichts anderes ergibt. Für die Vertretung der Beteiligten gilt § 11 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend. Der Antrag kann jederzeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten zurückgenommen werden; § 81 Abs. 2 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.

(3) Die Einlegung der Rechtsbeschwerde hat aufschiebende Wirkung. § 85 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 97 UrhG

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Arbeitsrecht: Zur Eingliederung von Fremdpersonal und Zustimmung des Betriebsrats

13.08.2013

Übt der Betriebsinhaber Weisungen auf das beschäftigte Fremdpersonal aus, so ist dieses i.S.d. § 99 I BetrVG in den Betrieb eingegliedert.

Arbeitsrecht: Zulässige Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung

14.03.2013

§ 1 Abs.1 S.2 AÜG regelt weder eine Höchstdauer der Arbeitnehmerüberlassung noch eine Rechtsfolge die eintritt, wenn die Überlassung dauerhaft erfolgen sollte - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: Keine Übernahme des Auszubildendenvertreters, wenn kein freier Arbeitsplatz zur Verfügung steht

01.07.2011

Auszubildendenvertreter muss vom Arbeitgeber nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht weiterbeschäftigt werden, wenn kein freier Arbeitsplatz in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Verfügung steht - BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Die Konfiguration des Betriebsrats-PC einschließlich der Anmeldeprozedur bestimmt der Betriebsrat grundsätzlich allein.

04.05.2011

Der Betriebsrat kann bei der Verarbeitung personenbezogener Daten unter Beachtung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Beschäftigten selbst die datenschutzrechtlichen Details bestimmen.

Arbeitsrecht: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verwendung von Formularverträgen

20.03.2011

Betriebsrat Unterlassung der Abfrage persönlicher Angaben in Arbeitsvertragsformularen Unterlassung der Verwendung der Formulare als Ganzes BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte

Referenzen - Gesetze | § 97 UrhG

§ 97 UrhG zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

§ 97 UrhG wird zitiert von 4 anderen §§ im Urheberrechtsgesetz.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 8 Gang des Verfahrens


(1) Im ersten Rechtszug sind die Arbeitsgerichte zuständig, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. (2) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte nach Maßgabe des § 64 Abs. 1 statt. (3) Gegen di

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 98 Entscheidung über die Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung oder einer Rechtsverordnung


(1) In den Fällen des § 2a Absatz 1 Nummer 5 wird das Verfahren eingeleitet auf Antrag 1. jeder natürlichen oder juristischen Person oder2. einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung von Arbeitgebern,die nach Bekanntmachung der Allgemeinverbindlicherk

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 97 Entscheidung über die Tariffähigkeit oder Tarifzuständigkeit einer Vereinigung


(1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 4 wird das Verfahren auf Antrag einer räumlich und sachlich zuständigen Vereinigung von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern oder der obersten Arbeitsbehörde des Bundes oder der obersten Arbeitsbehörde eines Lande

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 12a Kostentragungspflicht


(1) In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands. Vor Abschluß der Vereinbaru
§ 97 UrhG zitiert 6 andere §§ aus dem Urheberrechtsgesetz.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 72 Grundsatz


(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 92a Nichtzulassungsbeschwerde


Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 11 Prozessvertretung


(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevoll

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 85 Zwangsvollstreckung


(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse de

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 81 Antrag


(1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen. (2) Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werde

Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 93 Rechtsbeschwerdegründe


(1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, daß der Beschluß des Landesarbeitsgerichts auf der Nichtanwendung oder der unrichtigen Anwendung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 92b gestützt werden. (2) § 65 fin

Referenzen - Urteile | § 97 UrhG

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394 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 97 UrhG.

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2003 - I ZB 41/02

bei uns veröffentlicht am 08.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 41/02 vom 8. Mai 2003 in der Rechtsbeschwerdesache Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 8. Mai 2003 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Ullmann und die Richter Dr. v. Ungern-Sternberg, Prof. Starck,

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2003 - I ZB 40/02

bei uns veröffentlicht am 08.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 40/02 vom 8. Mai 2003 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja ZPO § 91a, § 542 Abs. 2 Satz 1 Gegen eine im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung gemäß § 91a ZPO erga

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14.513

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Auflösung des zwischen ihr und der Beteiligten zu 1 gemäß § 9 Abs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Apr. 2015 - 18 P 14 2564

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beteiligte zu 3 als nachgerücktes Ersatzmitglied der

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 12. Okt. 2016 - 10 TaBV 58/16

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 26.04.2016, 13 BV 395/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A. Die B

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 19. Juli 2018 - 4 TaBV 153/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 19. September 2017 - 1 BV 31/17 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe A.

Landesarbeitsgericht München Urteil, 17. Jan. 2017 - 6 TaBV 97/16

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 9. Aug. 2016 - 2 BV 2/16 wird abgeändert: Der Beteiligte zu 3 wird aus dem Betriebsrat ausgeschlossen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2014 - 17 P 13.91

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. Der Antragsteller, der Personalrat des Klinikums der Universität München, betreibt den Ausschluss der Beteiligten zu 1 aus dem Personalrat. Die Beteiligte

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 25. Apr. 2017 - 6 TaBV 53/16

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg, Az.: 10 BV 10/16, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 21. Juli 2016 - 5 TaBV 54/15

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) bis 9) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Weiden - Kammer Schwandorf - vom 01.09.2015, Az.: 5 BV 18/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Grün

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Okt. 2017 - 18 AE 17.1998

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Gründe I. Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren darüber, ob der Beteiligte, der Kommandeur des Vereinte Nationen Ausbildungszentrums Bundeswehr, i

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 09. Dez. 2015 - 4 TaBV 13/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 27.02.2014, Az.: 10 BV 28/13, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird für den Antragsteller zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 11. Sept. 2017 - 7 Ta 28/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 10.01.2017 wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Gründe I. Die Parteien schlossen in der Hauptsache am 15.03.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 13. Juni 2017 - 7 TaBV 80/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 30.06.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligten strei

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 22. Juli 2015 - 4 TaBV 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 6/15 Beschluss Datum: 22.07.2015 7 BV 61/14 (Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg -) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Die Beschwerde des Antragstellers

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2491

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Okt. 2014 - 18 P 13.2490

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 18 P 17.1905

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 10. März 2015 - 6 TaBV 64/14

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom 15. Sept. 2014 - 3 BV 12/14 wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I.

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 07. Dez. 2017 - 4 TaBV 30/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14. Februar 2017 - 41 BV 124/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung von Haupt- und Hilfsanträgen zu 1. (Beschwerde

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 14. Dez. 2016 - 4 TaBV 38/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor 1. Die Beschwerden des Antragstellers und der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 08.06.2016, Az.: 12 BV 25/15, werden zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 14. Dez. 2017 - 2 TaBV 109/17

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 18.05.2017 – 4 BV 260/16 – wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - 9 TaBV 93/17

bei uns veröffentlicht am 22.12.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und 3) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 30.05.2017, Az. 25 BV 1141/16, abgeändert. Die Anträge werden zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde des Beteiligten zu 4

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 49/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer Ingolstadt - vom 27.04.2016 - 10 BV 9/15 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt,

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 11. Okt. 2016 - 9 TaBV 50/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Antrags auf Auskunft (Antrag Ziff. 1 der Antragsschrift vom 24.03.2015) eingestellt. 2. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München - Kammer

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 20. Aug. 2014 - 2 TaBV 5/14

bei uns veröffentlicht am 20.08.2014

Gründe Der Beschwerdeführer hat mit Schriftsatz seines anwaltlichen Vertreters vom 19.08.2014 die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 09.01.2014 - 6 BV 31/13 zurückgenommen. Daher war das Verfahren nach § 8

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Jan. 2019 - 5 PB 13/18, 5 PB 13/18 (5 P 1/19)

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Gründe 1 Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG zuzulassen. Die vorliegende Rechtssache

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 11. Dez. 2018 - 5 PB 3/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Gründe 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (1.), der Abweichung (2.) und auf Verf

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 23. Okt. 2018 - 1 ABN 36/18

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Beschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. April 2018 - 7 TaBV 113/16 - w

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 18. Okt. 2018 - 5 TaBV 9/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. März 2018, Az. 10 BV 51/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe A. 1 Die Beteiligten strei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2018 - 5 PB 9/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob sie bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen ist. Insbe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Sept. 2018 - 5 PB 8/18

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Gründe 1 Die Beschwerde des Antragstellers hat keinen Erfolg. Es kann dahinstehen, ob sie bereits mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen ist. Insbe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 02. Aug. 2018 - 5 TaBVGa 3/18

bei uns veröffentlicht am 02.08.2018

Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 5. Juli 2018, Az. 2 BVGa 2/18, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren über ein von de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Juli 2018 - 8 TaBV 35/17

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 04.07.2017 - Az.: 8 BV 19/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Di

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Juni 2018 - 5 A 11924/17

bei uns veröffentlicht am 11.06.2018

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Beschwerde des Antragstellers und die Anschlussbeschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 8. März 2016 – 5 K 1244/15.MZ – werden zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Mai 2018 - PL 15 S 977/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2017 - PL 22 K 7132/16 - wird zurückgewiesen. Gründe   I.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 07. Mai 2018 - PL 15 S 976/17

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2017 - PL 22 K 7130/16 - wird zurückgewiesen. Gründe   I.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 17/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter Zurückweisung der Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 3. Dezember 2015

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 24. Apr. 2018 - 1 ABR 41/16

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Mai 2016 - 14 TaBV 2163/15 - aufgehoben.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 07.03.2017 - 2 BV 52/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 21. März 2018 - 10 ABR 62/16

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor 1. Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 59., 60. und 61. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. Juli 2016 - 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BV

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Feb. 2018 - 5 TaBV 34/17

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor 1. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 15. August 2017, Az. 8 BV 18/17, wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 A. Die Beteiligten stre

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 30. Jan. 2018 - 2 TaBV 19/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten um die Umgruppierung von 5 Arbeitnehmern. 2 Die antragstellende Arbeitgeberin ist ein integri

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2018 - 5 PB 3/17, 5 PB 3/17 (5 P 3/18)

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Gründe 1 Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 2, § 72a Abs. 5 Satz 2, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 92a Satz 2

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein Beschluss, 16. Jan. 2018 - 1 TaBV 14/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 26.04.2017 – 5 BV 143/16 – teilweise geändert: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 8. September 2016 zur „Durchführung v

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. Jan. 2018 - 5 PB 1/17, 5 PB 1/17 (5 P 1/18)

bei uns veröffentlicht am 08.01.2018

Gründe 1 Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 ist gemäß § 113 Abs. 2 SPersVG i.V.m. § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 07. Dez. 2017 - 5 TaBVGa 3/17

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 28. September 2017, Az. 6 BVGa 8/17, wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Betriebsrat begehrt im Wege ei

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 16. Nov. 2017 - 7 TaBV 3/17

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Februar 2017 (29 BV 23/16) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle über d

Landesarbeitsgericht Hamburg Beschluss, 03. Nov. 2017 - 6 TaBV 5/17

bei uns veröffentlicht am 03.11.2017

Tenor Die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Februar 2017 - 1 BV 10/16 - wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die Arbeitgeberin

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Okt. 2017 - 8 TaBV 19/17

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16. März 2017 - Az.: 2 BV 1/17 wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
(1) Gegen das Endurteil eines Landesarbeitsgerichts findet die Revision an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 72a Abs. 5 Satz 2 zugelassen worden ist. § 64 Abs. 3a...
(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse der...
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten...
(1) Das Verfahren wird nur auf Antrag eingeleitet; der Antrag ist bei dem Arbeitsgericht schriftlich einzureichen oder bei seiner Geschäftsstelle mündlich zu Protokoll anzubringen. (2) Der Antrag kann jederzeit in derselben Form zurückgenommen werden. In diesem...
(1) Soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, findet aus rechtskräftigen Beschlüssen der Arbeitsgerichte oder gerichtlichen Vergleichen, durch die einem Beteiligten eine Verpflichtung auferlegt wird, die Zwangsvollstreckung statt. Beschlüsse der...