Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 92a Nichtzulassungsbeschwerde
Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 92a Nichtzulassungsbeschwerde
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Arbeitsgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden. § 72a Abs. 2 bis 7 ist entsprechend anzuwenden.
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(1) Gegen den das Verfahren beendenden Beschluß eines Landesarbeitsgerichts findet die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht statt, wenn sie in dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts oder in dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts nach § 92a Sa
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden.
(2) Die Beschwerde ist bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständ
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published on 23/10/2014 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse
published on 23/10/2014 00:00
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Der Antragsteller, der ehemalige Gesamtpersonalrat der Besonderen Dienststelle Familienkasse
published on 03/07/2018 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das Verwaltungsgericht Ansbach auf die Wahlanfechtung d
published on 07/12/2017 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14. Februar 2017 - 41 BV 124/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung von Haupt- und Hilfsanträgen zu 1. (Beschwerde
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(1) Die Nichtzulassung der Revision durch das Landesarbeitsgericht kann selbständig durch Beschwerde angefochten werden.
(2) Die Beschwerde ist bei dem Bundesarbeitsgericht innerhalb einer Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form...